Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid warb am 25. Juli 2014 bei der Veranstaltung „WEG-Forum“ in Karlsruhe für die energetische Sanierung bei Wohnungseigentümergemeinschaften. „Für die Energiewende schlummert in der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands ein Riesenpotential. Wohnungseigentümergemeinschaften sind daher immens wichtige Partner für das Erreichen unserer Klimaschutzziele“, sagte Schmid. Wohnungseigentümergemeinschaften stehen im Südwesten für rund 1,7 Mio. Wohnungen. Das entspricht rund einem Drittel des Gesamtwohnungsbestandes der über fünf Millionen Wohnungen in Baden-Württemberg.
„Wir haben uns in Baden-Württemberg bereits 2012 entschieden, neue Wege in der Wohnraumförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften zu gehen“, sagte Schmid. Seit 2012 bietet das Landeswohnraumförderungsprogramm auch ein Finanzierungsangebot für Wohnungseigentümergemeinschaften. Damit werden landesweit Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und den barrierereduzierenden Umbau ihres Wohnungsbestandes sowie die dortige Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt.
„Statt wie die alte Landesregierung nur darauf zu hoffen, dass es der Markt schon regeln wird, ist Wohnungspolitik ein Schwerpunkt dieser Landesregierung“, sagte Schmid.
Mit dem 2013 umgesetzten ersten Wohnungspolitischen Paket hat die Landesregierung den Handlungsspielraum der Kommunen erweitert. Mit dem Zweckentfremdungsverbot können sie verbieten, dass Eigentümer Wohnungen in Büroflächen oder Ferienwohnungen umwandeln oder Wohnungen aus Spekulationsgründen leer stehen zu lassen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit der Umwandlungsverordnung. Kommunen können Gebiete festlegen, in denen die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung nur mit Genehmigung möglich ist.
Derzeit bereitet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ein zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket vor, das im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Schwerpunkt des Pakets ist, das Mieten bezahlbar bleiben. „Deswegen werden wir die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand zur Anwendung bringen“, so Schmid.