„Die digitale Transformation, die wachsende Konkurrenz durch den Online-Handel und durch internationale Plattformen, der Fach- und Arbeitskräftemangel und nicht zuletzt die seit geraumer Zeit anhaltende Konsumzurückhaltung führen auch im Einzelhandel zu einem großen Veränderungsdruck. Mit der ‚Intensivberatung Zukunft Handel 2030‘ haben wir die Einzelhandelsunternehmen in den letzten vier Jahren erfolgreich dabei unterstützt, diesen Herausforderungen mit geeigneten Strategien und Geschäftsmodellen zu begegnen. Ich freue mich, dass wir die Intensivberatung ‚Zukunft Handel 2030‘ in dieser für die Branche anspruchsvollen Situation fortführen können“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (1. April 2025) in Stuttgart.
Mit der Intensivberatung „Zukunft Handel 2030 - Digitalisierung, Strategie, Übergabe, Nachhaltigkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, die Herausforderungen der digitalen Transformation einschließlich der Anwendung von Werkzeugen und Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) zu bewältigen, sich strategisch neu aufzustellen, dem zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel mit geeigneten Strategien zu begegnen sowie nachhaltiger zu wirtschaften. Daneben ist auch der Handel zunehmend mit der Herausforderung einer gelingenden Unternehmensnachfolge konfrontiert. Die Zahl der Betriebe, die übergeben werden müssen, steigt in den nächsten Jahren weiter an. „Um den daraus resultierenden Unterstützungsbedarf bei den Betrieben aufzugreifen, erweitern wir die Intensivberatung um das Themenfeld Übergabe. Betriebe sollen so dazu befähigt werden, notwendige Übergabeprozesse rechtzeitig einzuleiten und systematisch vorzubereiten“, unterstrich die Ministerin.
Bis Ende 2026 sollen etwa 150 Unternehmen über eine Intensivberatung von jeweils mindestens sechs Tagewerken erreicht werden. Die Beibehaltung des Fördersatzes in Höhe von 70 Prozent wird dem Projektträger ermöglichen, die Intensivberatungen für die Unternehmen weiterhin zu einem reduzierten Eigenanteil von 300 Euro pro Tagewerk zu belassen. Pro Unternehmen können weiterhin maximal 15 Tagewerke in Anspruch genommen werden, unabhängig von den möglichen Themenfeldern.
Die Förderung ist aus haushaltsrechtlichen Gründen bis Ende Dezember 2026 befristet. Förderanträge können bis zum 9. Mai 2025 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingereicht werden.
Weitere Informationen: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/intensivberatung-zukunft-handel-2030#c122211