"Der unerwartete Frosteinbruch und die starken Unwetter im Mai diesen Jahres haben vor allem im Taubertal im Wein- und Obstbau zu schweren Schäden geführt. Es drohen hohe Ernteausfälle. Dies führt zu existenziellen Bedrohungen der betroffenen Betriebe. Die baden-württembergische Finanzverwaltung wird soweit wie möglich Hilfe leisten und alle steuerlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll ausschöpfen. Daher habe ich die Finanzämter angewiesen, alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zur Hilfe der betroffenen Landwirte zu ergreifen." Dies erklärte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid am Freitag (27. Mai 2011).
Im Einzelnen umfasst die Hilfe insbesondere Maßnahmen wie eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen, sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Bei Anträgen, die bis zum 30. September 2011 gestellt werden, ist ein wertmäßiger Nachweis im Einzelnen nicht erforderlich. Darüber hinaus gewähren die Finanzämter bis zu diesem Zeitpunkt Vollstreckungsaufschub, ohne dass Säumniszuschläge anfallen.
Die Kosten für die Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt, soweit dadurch keine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt.
„Es ist mir wichtig, dass in den steuerlichen Verfahren so weit wie möglich Rücksicht auf die Betroffenen genommen wird und wir so angemessen auf die großen Schäden reagieren," betonte der Minister für Finanzen und Wirtschaft.
„Die Betroffenen können sich an ihre zuständigen Finanzämter wenden und dort weitere Informationen über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen bekommen. Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen, " sagte der Minister abschließend.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg