Frauenquote in Führungspositionen

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat das am 6. März 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen ausdrücklich begrüßt. „Der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen ist nach wie vor gering. Auch in Baden-Württemberg haben wir noch deutlich Luft nach oben, gerade einmal 23 Prozent der Führungspositionen bei uns sind von Frauen besetzt“, sagte der Minister. „Es war höchste Zeit für eine gesetzliche Regelung.“

Schmid betonte, dass Frauen niemals zuvor besser ausgebildet gewesen seien als heute; viele von ihnen seien bereit, berufliche Verantwortung zu übernehmen und das mit dem Familienleben zu vereinbaren. Trotzdem hätten freiwillige Vereinbarungen nicht dazu geführt, dass der Frauenanteil an Führungspositionen signifikant erhöht wurde.

„Politik für mehr Frauen in Spitzenpositionen gehört untrennbar zu unserer modernen Wirtschaftspolitik“, sagte der Minister. „Wir wollen, dass Frauen ihre Kompetenzen und Qualifikationen verstärkt auf der Führungsebene einbringen können.“

Er wies auf das vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit Mitteln des ESF und mit Landeskofinanzierungsmitteln geförderte bundesweit einmalige Spitzenfrauenportal (www.spitzenfrauen-bw.de) hin. Es biete eine zentrale Anlaufstelle und Informationsplattform zum Thema Frauen in Führungspositionen. Mit der Datenbank „Spitzenfrauen in Gremien!“( www.spitzenfrauen-in-gremien.de) solle es Unternehmen zudem erleichtert werden, geeignete, qualifizierte Frauen für Aufsichtsgremien und Beiräte zu finden.

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