Die Landeskartellbehörde hat das gegen drei Eisdielenbesitzer aus Tübingen eingeleitete kartellrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Preisabsprachen zwischenzeitlich eingestellt.
Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Behörde hatte entsprechende Ermittlungen aufgenommen, nachdem die Betreiber der Eisdielen in einem Zeitungsbericht mit Äußerungen zitiert worden waren, die auf eine nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbotene Preisabsprache hindeuteten.
Nach Abschluss der Ermittlungen, in deren Verlauf auch die Betroffenen ausführlich zu den Vorwürfen befragt worden sind, hat sich der Verdacht jedoch nicht soweit erhärtet, dass ein kartellrechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden konnte.
Die Landeskartellbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gegenstand der Ermittlungen lediglich die Frage war, ob eine Absprache über Preise stattgefunden hat. Eine reine Preiserhöhung stellt eine unternehmerische Entscheidung dar, die als solche kartellrechtlich nicht von Belang ist.