Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist weiterhin der Auffassung, dass die ICC-Schiedsklage grundsätzlich zum laufenden Regierungshandeln gehört. Auskünfte müssen daher allenfalls zu abtrennbaren Teilen (wie zu der Frage nach bereits getätigten Ausgaben) gegeben werden.
Was die Erstellung des Konzernabschlusses der Neckarpri GmbH betrifft, ist Herrn Rülke bereits mitgeteilt worden, dass die im Handelsgesetzbuch vorgegebenen Fristen für die Erstellung und Veröffentlichung wegen der Komplexität der erstmaligen Erstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) bei der Neckarpri GmbH nicht eingehalten werden konnten.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg