Bildungszeitgesetz

Landesregierung bringt Entwurf für ein Bildungszeitgesetz in den Landtag ein

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Das Kabinett hat den Entwurf für ein Bildungszeitgesetz gebilligt und dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. „Mit dem Gesetz wollen wir die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten in Baden-Württemberg erhöhen und fördern“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 1. Februar 2015.

„Die Bedeutung von lebenslangem Lernen in unserer Wissensgesellschaft ist unbestritten. Es eröffnet den Menschen neue Perspektiven. Daran knüpfen wir mit unserem Gesetz an.“

Durch das Bildungszeitgesetz soll Beschäftigten eine Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr für berufliche und politische Weiterbildungen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt ermöglicht werden

Im Anhörungsverfahren hatten Organisationen der Wirtschaft und die Gewerkschaften, aber auch Organisationen aus dem kommunalen, kirchlichen und sozialen Bereich sowie aus der Erwachsenenbildung Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Aufgrund des Anhörungsverfahrens wurden beispielsweise E-Learning-Phasen und Blended-Learning-Konzepte bei mehrtägigen Bildungsmaßnahmen in den Gesetzentwurf mit aufgenommen.

„Die Anforderungen an die Qualifizierung der Beschäftigten steigen - nicht nur begrenzt auf den jeweiligen Arbeitsplatz, sondern auch darüber hinaus“, sagte Minister Schmid.

Die Beschäftigten erlebten einen rasanten technologischen Fortschritt. Zusätzlich werde von ihnen eine zunehmende berufliche Mobilität erwartet und die demografische Entwicklung führe zu längeren Lebensarbeitszeiten. Deswegen sei die berufliche Weiterbildung ein zentrales Element der Fachkräftesicherung und diene damit der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg.
„Zudem ist die Bedeutung von politischer Bildung und ehrenamtlicher Betätigung in Baden-Württemberg als Ehrenamtsland Nummer eins ungebrochen. Mit diesem modernen Bildungszeitgesetz setzen wir einen wichtigen Baustein für die Weiterqualifizierung“, so Schmid.

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