Flüchtlinge

Landesregierung und kommunale Landesverbände verständigen sich auf weiteres Vorgehen bei der Erstattung der Flüchtlingsausgaben

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Landesregierung und kommunale Landesverbände haben sich am 13. Oktober 2015 auf das weitere Vorgehen bei der Erstattung der Flüchtlingsausgaben verständigt. Nachdem bereits im Mai 2015 eine Vereinbarung über die auskömmliche Erstattung der Flüchtlingsausgaben getroffen worden war, wird diese nun für die Rechnungsjahre 2015/16 für alle Bestandteile der Pauschale erweitert: Auf Grundlage des jeweiligen Rechnungsergebnisses der Stadt- und Landkreise soll eine nachlaufende Spitzabrechnung erfolgen. Damit wird den besonderen Herausforderungen durch die steigenden Flüchtlingszahlen Rechnung getragen.

 „Wir stellen damit auch künftig sicher, dass die Stadt- und Landkreise eine auskömmliche Erstattung ihrer Ausgaben für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen erhalten“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 14. Oktober 2015.

Die der Abrechnung zugrundeliegenden Zahlengrundlagen und Standards werden in der gemeinsamen Lenkungsgruppe abgestimmt und fließen in eine neue Regelung ein. Für das Jahr 2014 bleibt es bei der liegenschaftsbezogenen Spitzabrechnung, allerdings auf der Basis der Rechnungsergebnisse der Stadt- und Landkreise 2014.

Die gesetzlich festgelegten Pauschalen bleiben als Abschlagszahlung für die Stadt- und Landkreise zunächst bestehen.

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