Finanz-und Wirtschaftsminister Schmid realisiert einen weiteren Baustein für bezahlbaren Wohnraum und setzt damit die auf dem Wohnungsbaugipfel besprochenen Maßnahmen konsequent um. Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 - die Grundlage zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Baden-Württemberg - wird zu besseren Konditionen fortgeschrieben.
„Wir setzen unsere Offensive für bezahlbaren Wohnraum weiter fort. Denn wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum und verbessern deswegen unsere Wohnraumförderung“, sagte Minister Nils Schmid. Das Land habe noch einmal an einzelnen Stellschrauben gedreht und die Voraussetzungen für die Förderungen für Investoren weiter verbessert.
Das erfolgt vor allem durch zwei Maßnahmen: So wird den Antragstellern, die in die Schaffung von Sozialmietwohnraum investieren, eine Eigenkapitalverzinsung von bis zu 4 Prozent ermöglicht. Wie auf dem Wohnungsbaugipfel am 14. Oktober 2015 bereits angekündigt, soll dies den sozialen Wohnungsbau auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv halten. Zudem wird den Investoren als zusätzliche Variante der Förderung ein für zehn Jahre zinsloses Darlehen verbunden mit einer zehnjährigen Miet- und Belegungsbindung angeboten. Damit wird das Angebot, das bereits Zeiträume von 15 und 25 Jahren umfasst, vergrößert.
Die L-Bank als Bewilligungsstelle wird diese Maßnahmen umgehend umsetzen. Investoren, die eine längere Sozialbindung scheuen und deshalb bislang nicht von der Förderung Gebrauch gemacht haben, wird so ein attraktives Angebot gemacht. Das Programm kann, wie schon die bisherigen Laufzeitvarianten, auch lediglich für Teile eines Neubauprojekts in Anspruch genommen werden. So kann die Quartierdurchmischung von Anfang an optimal gesteuert werden.
Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 wird für Investoren noch attraktiver
Finanz-und Wirtschaftsminister Schmid realisiert einen weiteren Baustein für bezahlbaren Wohnraum und setzt damit die auf dem Wohnungsbaugipfel besprochenen Maßnahmen konsequent um. Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 - die Grundlage zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Baden-Württemberg - wird zu besseren Konditionen fortgeschrieben.
„Wir setzen unsere Offensive für bezahlbaren Wohnraum weiter fort. Denn wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum und verbessern deswegen unsere Wohnraumförderung“, sagte Minister Nils Schmid. Das Land habe noch einmal an einzelnen Stellschrauben gedreht und die Voraussetzungen für die Förderungen für Investoren weiter verbessert.
Das erfolgt vor allem durch zwei Maßnahmen: So wird den Antragstellern, die in die Schaffung von Sozialmietwohnraum investieren, eine Eigenkapitalverzinsung von bis zu 4 Prozent ermöglicht. Wie auf dem Wohnungsbaugipfel am 14. Oktober 2015 bereits angekündigt, soll dies den sozialen Wohnungsbau auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv halten. Zudem wird den Investoren als zusätzliche Variante der Förderung ein für zehn Jahre zinsloses Darlehen verbunden mit einer zehnjährigen Miet- und Belegungsbindung angeboten. Damit wird das Angebot, das bereits Zeiträume von 15 und 25 Jahren umfasst, vergrößert.
Die L-Bank als Bewilligungsstelle wird diese Maßnahmen umgehend umsetzen. Investoren, die eine längere Sozialbindung scheuen und deshalb bislang nicht von der Förderung Gebrauch gemacht haben, wird so ein attraktives Angebot gemacht. Das Programm kann, wie schon die bisherigen Laufzeitvarianten, auch lediglich für Teile eines Neubauprojekts in Anspruch genommen werden. So kann die Quartierdurchmischung von Anfang an optimal gesteuert werden.