Denkmalförderung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gibt die dritte und letzte Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 frei

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Zeichnung einer Innenstadt mit Hochhäusern auf einer Tafel.

Mit rund 3,6 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in einer dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 die Erhaltung und die Sanierung von 50 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Ich freue mich sehr, dass wir in der dritten Tranche der Denkmalförderung weitere 50 Vorhaben unterstützen können. Sind doch die Bau- und Kunstdenkmale in unserem Land ein wichtiger Teil unserer Identität, die unsere reiche Kulturlandschaft prägen. Diese soll auch für künftige Generationen weiterhin erlebbar sein“, betonte Staatssekretärin Katrin Schütz.

Unter den 50 Kulturdenkmalen, die in der letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 unterstützt werden, sind 20 private. Hinzu kommen 18 kirchliche und 12 kommunale Denkmale. Inhaltliche Schwerpunkte sind Dach-, Fassaden- und Fenstersanierungen.

Gefördert werden beispielweise Sanierungsarbeiten am Dachtragwerk der Heilig-Geist-Kirche in Biberach, Restaurierungsarbeiten am Tragwerk und der Stuckdecke der Klosterkirche Heilig Kreuz in Rangendingen, die Gesamtsanierung der Rundbogenbrücke über den Vorbach in Weikersheim-Haagen und Sicherungs- und Instandsetzungsabreiten an der Sandsteinmauer und am Turm des Gefallenendenkmals in Eppingen-Mühlbach.

Zuwendungen erhalten ebenfalls private[1] Vorhaben, beispielsweise die Burg Bartelstein in Scheer; hier soll u. a. in einem ersten Bauabschnitt das Dach und die Außenfassade saniert werden.

„Damit können wir im Rahmen des Denkmalförderprogramms in 2020 insgesamt 375 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 19 Millionen Euro unterstützen“, so die Staatssekretärin.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entscheidet über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben.

[1] Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragsteller nicht weitergegeben werden. Bei den o. g. Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümer vor.

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