Mittelstandsförderungsgesetz

Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen

Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen – Starkes Bekenntnis zum Mittelstand in Baden-Württemberg.

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Fahne des Landes Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner gestrigen Plenarsitzung die Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) beschlossen. Damit wird die gesetzliche Grundlage für die Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Baden-Württemberg modernisiert und an aktuelle Rahmenbedingungen und Herausforderungen angepasst.

„Die kleinen und mittleren Unternehmen sind ein entscheidender Träger von Wachstum, Beschäftigung und regionaler Wertschöpfung im Land. Mit der Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes stellen wir die Weichen, damit wir die kleinen und mittleren Unternehmen auch künftig wirksam unterstützen können“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am Rande der gestrigen Plenarsitzung.

Neue Förderziele

Als eine wesentliche Neuerung werden in das MFG zusätzliche Förderziele aufgenommen, die seit der letzten Novellierung im Jahr 2000 an Bedeutung und Dynamik gewonnen haben:

  • Die Stärkung der Unternehmen bei der Sicherung des Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften.
  • Die Stärkung der beruflichen Bildung und der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
  • Die Förderung der Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft.
  • Die Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung, auf dem Weg zur Klimaneutralität und beim nachhaltigen Wirtschaften.
  • Die Stärkung der Fähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und zu schaffen.

Mehr „Beinfreiheit“ für den Mittelstand

„Die Verankerung des Bürokratieabbaus – als einen zentralen Ansatzpunkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer kleinen und mittleren Unternehmen – in der Neufassung des MFG hatte für mich als Wirtschaftsministerin oberste Priorität“, betonte die Ministerin. „Hierfür haben wir einen neuen Paragrafen geschaffen.“

Danach sollen beispielsweise Rechtsvorschriften, die den Mittelstand belasten, regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung überprüft werden. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf nun einen grundsätzlichen Verzicht auf sogenanntes „Gold-Plating“ vor.

Straffung der vergaberechtlichen Bestimmungen

Eine weitere grundlegende Veränderung ist die Straffung der Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Zuvor enthaltene Dopplungen zum ohnehin geltenden und anzuwendenden Vergaberecht wurden aus dem MFG gestrichen. Das Gesetz wird damit an dieser Stelle übersichtlicher, verständlicher und anwenderfreundlicher.

Auftrag aus dem Koalitionsvertrag

Die Novellierung des MFG ist ein zentrales wirtschaftspolitisches Anliegen aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung. Impulse für den Regierungsentwurf haben sich unter anderem aus dem Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ ergeben. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden im Sommer 2025 zudem 15 Verbände und Organisationen der baden-württembergischen Wirtschaft angehört – elf davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Der Gesetzentwurf wurde darin im Wesentlichen begrüßt.

Am 10. Dezember 2025 wurde der Regierungsentwurf erstmals in den Landtag eingebracht und am 4. Februar 2026 in zweiter Lesung abschließend beraten. Das Gesetz soll zeitnah in Kraft treten. Es ersetzt dann das Gesetz zur Mittelstandsförderung vom 19. Dezember 2000.

Bedeutung des Mittelstandsförderungsgesetzes

Auf Basis des MFG förderte zuletzt allein das Wirtschaftsministerium die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands mit jährlich über 200 Millionen Euro.

Die Mittel fließen unter anderem in die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Fachkräftesicherung, es werden Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie zahlreiche Programme der Digitalisierungs- und Innovationsförderung unterstützt. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Mittelstandsfinanzierung, die über verschiedene Angebote von L-Bank, Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) realisiert wird. Darüber hinaus wird die Transformation der Wirtschaft beispielweise über die branchenübergreifende Förderung von Unternehmensberatungen und mit diversen branchenspezifischen Förderprogrammen unterstützt, wie unter anderem die Initiative Handel 2030, Horizont Handwerk oder die Tourismusfinanzierung Plus.

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