„Damit wir nach der Krise die Produktion wieder schnell hochfahren können, sind wir auf alle Betriebe angewiesen, die ihren Teil dazu beitragen können. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sichern wir Arbeitsplätze und Existenzen. Auch für den wirtschaftlichen Aufschwung unseres Landes ist dieser Schritt wichtig“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts.
Hoffmeister-Kraut hatte sich mehrfach für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes eingesetzt. „Eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes darf nicht als Dauersubvention missverstanden werden, denn mit dem Kurzarbeitergeld ist der Strukturwandel nicht zu bewältigen“, fügte sie hinzu. Vielmehr gehe es darum, Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in eine kritische Situation geraten sind, weiterhin zu unterstützen. „Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich während dieser Krisenzeit strategisch neu zu orientieren - und dafür brauchen sie Zeit. Deshalb ist die Verlängerung auf 24 Monate richtig“, sagte die Ministerin.
In Baden-Württemberg haben bislang etwa 123.000 Betriebe Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. Das sind rund 42 Prozent aller Betriebe. Allein im Mai 2020 waren rund 900.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg von Kurzarbeit betroffen. Das entspricht 19 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land.