"Das Gesamtpaket zur Verschärfung zur Selbstanzeige in Steuerstrafsachen steht. Heute ist ein guter Tag für alle ehrlichen Steuerzahler. Denn mit der Verschärfung der Selbstanzeige zeigen wir, dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid am 30. April 2014.
Die Gruppe aus sieben Ministern und Staatssekretären der Länder und des Bundesfinanzministeriums hat sich heute in den letzten offenen Punkten zu schärferen Regeln für die Selbstanzeige geeinigt. Künftig muss für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 ein Strafzuschlag von 10 Prozent gelten. Ab hinterzogenen Steuern in Höhe von 100.000 bis zu einer Million Euro beträgt der Zuschlag 15 Prozent. Ab 1 Million an hinterzogenen Steuern sind 20 Prozent Strafzuschlag zu entrichten. Bisher war ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von 5 Prozent zu zahlen.
"Damit hat sich Baden-Württemberg mit zentralen Forderungen durchgesetzt. Das Ergebnis ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit", so Schmid.
Auf der Jahreskonferenz der Finanzminister am 9. Mai in Stralsund sollen die heutigen Ergebnisse bestätigt werden. Ende März waren in der Finanzministerkonferenz die ersten Eckpunkte beschlossen worden. Unter anderem muss der Steuerbetrüger für eine Selbstanzeige in Zukunft in allen Fällen Angaben zu den vergangenen 10 Jahren machen.
In Baden-Württemberg sind seit Februar 2010 bis heute 20.952 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus der Schweiz und Liechtenstein eingegangen. Dabei wurden über 1,7 Milliarden an Kapitalerträgen nacherklärt. Dies hat zu Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 493 Millionen Euro geführt.
Verschärfung Selbstanzeige - Gesamtpaket steht
"Das Gesamtpaket zur Verschärfung zur Selbstanzeige in Steuerstrafsachen steht. Heute ist ein guter Tag für alle ehrlichen Steuerzahler. Denn mit der Verschärfung der Selbstanzeige zeigen wir, dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid am 30. April 2014.
Die Gruppe aus sieben Ministern und Staatssekretären der Länder und des Bundesfinanzministeriums hat sich heute in den letzten offenen Punkten zu schärferen Regeln für die Selbstanzeige geeinigt. Künftig muss für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 ein Strafzuschlag von 10 Prozent gelten. Ab hinterzogenen Steuern in Höhe von 100.000 bis zu einer Million Euro beträgt der Zuschlag 15 Prozent. Ab 1 Million an hinterzogenen Steuern sind 20 Prozent Strafzuschlag zu entrichten. Bisher war ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von 5 Prozent zu zahlen.
"Damit hat sich Baden-Württemberg mit zentralen Forderungen durchgesetzt. Das Ergebnis ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit", so Schmid.
Auf der Jahreskonferenz der Finanzminister am 9. Mai in Stralsund sollen die heutigen Ergebnisse bestätigt werden. Ende März waren in der Finanzministerkonferenz die ersten Eckpunkte beschlossen worden. Unter anderem muss der Steuerbetrüger für eine Selbstanzeige in Zukunft in allen Fällen Angaben zu den vergangenen 10 Jahren machen.
In Baden-Württemberg sind seit Februar 2010 bis heute 20.952 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus der Schweiz und Liechtenstein eingegangen. Dabei wurden über 1,7 Milliarden an Kapitalerträgen nacherklärt. Dies hat zu Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 493 Millionen Euro geführt.