Das baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsministerium hat sich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gestern (26.1.) erfolgreich für eine wirtschaftsfreundlichere Regelung von Produktkennzeichnungspflichten eingesetzt. Der Antrag Baden-Württembergs wurde gestern im Ausschuss mit großer Mehrheit angenommen und geht in die nächste Sitzung des Plenums des Bundesrats am 10. Februar ein.
Der Vorteil für Unternehmen wäre, dass eine zusätzliche Farbabbildung nicht zwingend zur Produktkennzeichnung notwendig ist. Bisher war im Rahmen der EU-Konformitätserklärung eine Verpflichtung von Unternehmen zur Produktkennzeichnung durch eine zusätzliche Farbabbildung vorgesehen, um die Rückverfolgbarkeit der betroffenen Produkte sicherzustellen.
Die Bundesratsinitiative soll der Vereinfachung der Pflichten zur Gegenstandskennzeichnung im Rahmen der Konformitätserklärung der neugefassten Niederspannungsrichtlinie dienen. Mit der Ausstellung einer sogenannten „Konformitätserklärung“ verpflichtet sich ein Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt den Anforderungen der betreffenden Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung des jeweiligen Produkts bringt dies zum Ausdruck.
Bereits heute werden nahezu alle Produkte, die in den Bereich der Niederspannungsrichtlinie fallen, durch eindeutige Produktnamen und Typenschilder gekennzeichnet. Mit der Initiative würde zur Originalformulierung des für die Harmonisierungsverfahren einschlägigen EU Beschlusses zurückgekehrt.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg