Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier plant weitere Hilfen für besonders hart von Corona-Maßnahmen getroffene Unternehmen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte dazu: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden unsere Unternehmen noch lange beschäftigen. Daher ist es ein gutes und wichtiges Signal des Bundes, eine weitere Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Juni 2021 in Aussicht zu stellen. Dass dabei nun auch Überlegungen zu einem Unternehmerlohn einfließen, ist meiner Meinung nach überfällig.“
In Baden-Württemberg hätten Soloselbständige und kleine Unternehmen bereits seit dem Start des Programms die Möglichkeit, einen fiktiven Unternehmerlohn geltend zu machen, so die Ministerin. „Ohne diesen wären sie de facto von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen, denn meist haben Selbständige keine oder nur geringe Fixkosten wie Pachten oder Mieten vorzuweisen.“
Mit Blick auf eine mögliche Ausweitung der Überbrückungshilfe und weitere spezifische Hilfen sagte Hoffmeister-Kraut: „Zu den weiteren zur Diskussion stehenden Verbesserungen in der Überbrückungshilfe werden wir uns in den Abstimmungen mit dem Bund dafür einsetzen, die bestmöglichen Ergebnisse für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen.“