Seit 7. Januar 2022 kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden.
Dazu sagte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole-Hoffmeister-Kraut: „Mit der Überbrückungshilfe IV haben wir nun auch für das erste Quartal 2022 ein effektives Instrument an der Hand, um die Folgen der Corona-Pandemie für die stark betroffenen Unternehmen abzumildern. Ich bin froh, dass die Beantragung der Hilfen schnell auf den Weg gebracht wurde und damit auch eine zeitnahe Auszahlung erfolgen kann.“
Zugleich begrüßte die Ministerin die Klarstellung, dass auch die Kosten für die 2G-Überwachung förderfähig sind. „Die Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für die 2G-Überwachung im Rahmen der Überbrückungshilfe IV ist richtig, da in vielen Branchen diese erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der Bund muss aber dafür sorgen, dass auch Betriebe, die wegen eines Umsatzeinbruchs von weniger als 30 Prozent keine Überbrückungshilfen beantragen können, nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben“, so Hoffmeister-Kraut. Ein möglicher Weg sei es, wenn diese als Sonderaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden könnten.
Die Ministerin bedauerte es, dass der Bund den Zugang zur Überbrückungshilfe nicht durch Absenkung der Umsatzhürde erleichtert hat. „In einigen Branchen mit geringen Gewinnmargen führen auch Umsatzverluste von weniger als 30 Prozent dazu, dass Betriebe in die Verlustzone rutschen, weil die Reduzierung von laufenden Kosten, beispielsweise durch Kurzarbeit, nur eingeschränkt möglich ist.“ Umso wichtiger sei es, erneut eine zeitliche Erweiterung und Flexibilisierung der steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten, insbesondere für Corona-bedingte Verluste, zu prüfen.