Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich heute (9. Mai) anlässlich der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung in Stuttgart: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der stufenweisen Öffnung des Gastgewerbes und der weiteren Lockerungen ab kommenden Montag, u. a. für die körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Massage- und Kosmetikstudios, einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind. Dies ist eine große Erleichterung für unzählige Betriebe, Beschäftigte und nicht zuletzt auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die Betriebe, die nach wie vor geschlossen bleiben müssen, zeitnah zumindest eine Perspektive bekommen.“
„Gleichzeitig kommt es nun maßgeblich darauf an, dass wir alle - insbesondere auch die Betriebe - Verantwortung für die weitere Eindämmung des Virus übernehmen. Es ist von oberster Priorität, dass alle die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten. Nur so können erneute Beschränkungen verhindert werden“, so die Ministerin.
Gemäß der neuen Corona-Verordnung dürfen die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wieder ab dem 11. Mai angeboten werden und das Gastgewerbe schrittweise ab dem 18. Mai öffnen - jeweils unter strengen Hygienevorgaben. Die gemeinsame Verordnung von Sozialministerium und Wirtschaftsministerium zu den erforderlichen Hygienevorgaben für die körpernahen Dienstleistungen wird noch an diesem Wochenende veröffentlicht.