Das Kabinett beschloss am 10. November 2015 den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich. Mit der Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bei den Verwendungseinkommen bietet die Landesregierung neue Anreize für pensionierte Beamtinnen und Beamte.