Das Land erleichtert den Gemeinden den Nachweis für den Bedarf an dringend benötigten Wohnbauflächen. Dazu werden die Hinweise zur so genannten Plausibilitätsprüfung überarbeitet. Das gab Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 15. Februar 2017 in Stuttgart bekannt.
„Wir haben darüber jetzt im Rahmen der Wohnraum-Allianz eine Einigung erzielt. Damit leistet die Allianz einen weiteren wichtigen Beitrag, den Wohnungsbau im Land zügig voran zu bringen. Es ist uns damit gelungen, den Kommunen die Wohnraumversorgung zu erleichtern, ohne die Bedeutung der Innenentwicklung für die nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung im Land in Frage zu stellen“, erklärte Hoffmeister-Kraut.
Zu den nun in der Wohnraum-Allianz abgestimmten erleichternden Ergänzungen der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise, über die die Genehmigungsbehörden umgehend unterrichtet werden, gehört insbesondere die Ermöglichung des vereinfachten Flächentauschs. So können die Gemeinden künftig Flächen, die im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesen, aber nicht geeignet sind, bei akutem Wohnbauflächenmangel ohne umfassende Erhebungen und Nachweise gegen geeignete Flächen tauschen.
„Diese und weitere Ergänzungen, wie beispielsweise die Berücksichtigung der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, die den kommunalen Landesverbänden ein besonderes Anliegen war, passen die Hinweise an die aktuellen Herausforderungen beim Wohnungsbau an und unterstreichen gleichzeitig das von der Landesregierung auch weiter mitgetragene zentrale Anliegen der Naturschutzverbände, vor der Ausweisung neuer Bauflächen im Außenbereich vorrangig Flächenpotenziale im Innenbereich zu entwickeln und einer baulichen Verwendung zuzuführen“, so die Ministerin.
„Die konstruktive Zusammenarbeit und die Kompromissbereitschaft aller mitwirkenden Vertreterinnen und Vertreter, deren Interessen sich in einzelnen Punkten naturgemäß deutlich unterscheiden, zeigt, dass sachangemessene Lösungen möglich sind, wenn die Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum wie auch der Erhalt von Natur und Landschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller verstanden werden“, betonte Hoffmeister-Kraut.
Die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und damit auch die Ausweisung von Bauland ist Aufgabe der Gemeinden. Dies geschieht durch die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Da die Flächennutzungspläne die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinden bestimmen, hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass diese einer Rechtmäßigkeitsprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Plausibilität des angenommenen Bedarfs und des Vorrangs der Innen- vor Außenentwicklung und der Genehmigung, bedürfen.
Nachdem im Land die Zahl der Genehmigungsbehörden mit 35 Landratsämtern und vier Regierungspräsidien groß ist, wurden den Genehmigungsbehörden die Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Interesse einer einheitlicheren Genehmigungspraxis bei der Anwendung bzw. Auslegung der Vorgaben des Baugesetzbuchs 2009 als Beurteilungshilfe an die Hand gegeben und 2013 nochmals ergänzt.
Die Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg, die aus ca. 50 Vertreterinnern und Vertretern der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Natur- und Umweltschutzes sowie der im Landtag vertretenen Fraktionen besteht, wurde im Juli 2016 gegründet. In vier Arbeitsgruppen werden seither die Themen „Finanzierung und Förderung“, „Bauplanungsrecht einschließlich Flächengewinnung“, „Bauordnungsrecht“ sowie „Miet- und Wohnungsrecht“ beraten.