Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung vorgelegt. Ziel ist es, die Grundsicherung für Arbeitssuchende so weiterzuentwickeln, dass u.a. die Leistung und Lebensleistung der Leistungsberechtigten verstärkt berücksichtigt werden.