Der Ministerrat hat am 13. April 2021 die Beteiligung an den Härtefallhilfen des Bundes und der Länder und die landesseitige Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns beschlossen. Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe wird das Land diesen auf Antrag pauschal in Höhe von 1.000 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen.
Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns wird fortgesetzt
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Mit dem heutigen Beschluss leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, die Wucht der Krise für unsere Wirtschaft abzufedern. Die Überbrückungshilfe III des Bundes ist derzeit das zentrale, branchenoffene Corona-Hilfsprogramm für die von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Deshalb sind wir für die erst kürzlich vom Bund vorgenommenen Nachbesserungen sehr dankbar.“ Der nachdrücklichen Forderung des Landes nach einem fiktiven Unternehmerlohn sei der Bund jedoch nicht gefolgt, so Kretschmann weiter. „Daher freue ich mich sehr, dass wir unser baden-württembergisches Erfolgsmodell fortsetzen und diese wesentliche Förderlücke aus Landesmitteln schließen. So können künftig auch Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten.“ Diese könnten bisher zwar eine Erstattung der Fixkosten erhalten. Der Unternehmerlohn durch die Neustarthilfe sei dann jedoch verwehrt, da beide Programme nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden dürfen. „Wir werden die Instrumente jetzt zügig in die Umsetzung bringen“, so der Ministerpräsident.
Hilfsmaßnahmen werden an aktuelle Situation angepasst
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind von historisch beispielloser Tragweite und Dynamik. Um der teils dramatischen Situation der Unternehmen und Selbstständigen gerecht zu werden, haben Landes- und Bundesregierung eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die wir kontinuierlich erweitern, verlängern und an die aktuelle Situation anpassen. Für die vom Bund kürzlich vorgenommenen Anpassungen bei der Überbrückungshilfe III hatten wir uns zuvor intensiv eingesetzt. Mit unserer Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns können wir nun eine weitere Förderlücke schließen. Zudem freue ich mich, dass wir durch die Härtefallhilfen künftig auch diejenigen Unternehmen und Selbständigen in Baden-Württemberg individuell unterstützen können, die bisher keinen Zugang zu den bestehenden Programmen haben und deren Existenz ernsthaft bedroht ist.“
Weil viele Selbstständige und Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften keine eigenen Gehälter beziehen, reicht hier eine reine Fixkostenerstattung nicht aus. Der fiktive Unternehmerlohn bietet hier eine gewisse Kompensation von 1.000 Euro pro Monat für diese wichtige Zielgruppe.
Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III sowie die länderübergreifende Plattform für die Härtefallhilfen werden voraussichtlich im Mai 2021 zur Verfügung stehen. Parallel dazu werden auch die Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III eingeführt, um die Antragsprozesse bestmöglich aufeinander abzustimmen.