Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (vbw) hat am 7. Mai 2019 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Anfechtungsklage gegen Teile der aufsichtlichen Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg erhoben.