Mit knapp zehn Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 131 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
„Ich freue mich sehr, dass wir in der zweiten Tranche der Denkmalförderung 131 Vorhaben unterstützen können. Denn mit dem Erhalt eines Denkmals ist meist großes Engagement verbunden, welches wir damit weiter fördern wollen. Die Bau- und Kunstdenkmale in unserem Land sind ein wichtiger Teil unserer Identität. Sie prägen unsere reiche Kulturlandschaft, die auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sein soll“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz.
Unter den 131 Kulturdenkmalen, die in der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 unterstützt werden, sind 51 private. Hinzu kommen 53 kirchliche und 27 kommunale Denkmale.
Gefördert werden beispielsweise Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kirchenbauten, wie etwa dem Freiburger Münster, der Katholischen Pfarrkirche St. Stefan in Freiburg-Munzingen, der Ev. Kirche Heiligkreuz in Weinheim-Heiligkreuz oder der Russisch-Orthodoxen Kirche in Stuttgart.
Förderschwerpunkte sind Fassaden- und Fenstersanierungen, Dachinstandsetzungen und Innensanierungen. Darunter sind denkmalfachlich und handwerklich interessante und zugleich herausfordernde Maßnahmen sowohl an bekannten als auch an eher unscheinbaren Baudenkmalen. Dazu gehört z. B. auch die Herstellung von zwei prototypischen Klassenräumen des Hohenstaufen Gymnasiums in Göppingen, die Instandsetzung und Ertüchtigung der Fassade des historischen Lokschuppens in Ochsenhausen dazu.
Zuwendungen erhalten ebenfalls private[1] Vorhaben, wie etwa Gut Berneck (ehemalige Villa Junghans) in Schramberg; hier soll u. a. das Haupthaus umgebaut und saniert werden. Für die Fassaden- und Dachsanierung einer Gewerbeimmobilie in Heidelberg ist ebenfalls eine Förderung vorgesehen.
Weitere Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entscheidet über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.
Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben1 finden Sie hier.
[1] Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragsteller nicht weitergegeben werden. Bei den o. g. Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümer vor.