Förderung

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert Beratungen für mittelständische Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördert die Beratung kleinerer und mittlerer Handwerksunternehmen und Unternehmen aus dem Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbereich im Jahr 2016 mit insgesamt 1,81 Millionen Euro. Damit können insgesamt über 16.700 Beratungstage für die Betriebe in Baden-Württemberg geleistet werden.

Die geförderten Beratungen für die Betriebe in Baden-Württemberg werden von den acht baden-württembergischen Handwerkskammern, dem Baden-Württembergischen Handwerkstag, der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, den Landesinnungsverbänden und den Fachverbänden des Handwerks sowie den Branchenverbänden des Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbereichs durchgeführt. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer kostenlosen oder kostengünstigen Kurzberatung durch ihre Kammer oder den Verband. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz gefördert.

Übersicht der Zuwendungsempfänger Beratungsförderung Handwerk 2016:

  • Handwerkskammer Freiburg: 73.770 Euro
  • Handwerkskammer Heilbronn-Franken: 56.362 Euro
  • Handwerkskammer Karlsruhe: 73.770 Euro
  • Handwerkskammer Konstanz: 41.230 Euro
  • Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald: 37.390 Euro
  • Handwerkskammer Region Stuttgart: 78.620 Euro
  • Handwerkskammer Reutlingen: 66.090 Euro
  • Handwerkskammer Ulm: 52.750 Euro
  • RWK Baden-Württemberg GmbH: 269.500 Euro
  • Einzelhandelsverband Baden-Württemberg e.V.: 169.750 Euro
  • DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband BW: 227.500 Euro
  • Ingenieurkammer Baden-Württemberg: 19.250 Euro
  • Architektenkammer Baden-Württemberg: 70.000 Euro
  • Börsenverein des Deutschen Buchhandels BW: 56.000 Euro
  • Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.: 39.200 Euro
  • Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel BW: 26.600 Euro
  • Landesinnungsverband des Konditorenhandwerks BW: 10.500 Euro
  • Landesfachverband Schreinerhandwerk BW: 68.010 Euro
  • Fachverband Sanitär-Heizung-Klima BW: 44.767 Euro
  • Verband des Kraftfahrzeuggewerbes BW: 80.850 Euro
  • Bäckerinnungsverband Baden: 35.000 Euro
  • Bauwirtschaft BW: 17.280 Euro
  • Landesinnungsverband Württemberg Bäckerhandwerk: 24.960 Euro
  • Fachverband Elektro- und Informationstechnik BW: 18.240 Euro
  • Fachverband Glas Fenster Fassade BW: 17.280 Euro
  • Verband des Landtechnischen Handwerks BW: 17.280 Euro
  • Unternehmensverband Metall BW: 24.960 Euro
  • Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Baden-Württemberg: 24.960 Euro
  • Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade: 39.310 Euro
  • Verband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes BW: 17.280 Euro
  • Baden-Württembergischer Handwerktag: 14.350 Euro

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