Förderung

Wirtschaftsministerium fördert Instandsetzung des Kirchturms der Stiftskirche Liebfrauen Baden-Baden mit knapp 129.000 Euro

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Stadt Herrenberg (Bild: © Philipp Matthäus Hahn)

Staatssekretärin Katrin Schütz übergab heute (10. Mai) in der katholischen Stiftskirche Liebfrauen in Baden-Baden einen Denkmalförderbescheid über 128.810 Euro an Pfarrer Michael Teipel. „Die Stiftskirche Liebfrauen in Baden-Baden zählt zu den wichtigsten mittelalterlichen Sakralbauten Baden-Württembergs und ist von überregionaler Bedeutung - sowohl kunstgeschichtlich als auch landesgeschichtlich“, so die Staatssekretärin. Mit der Zuwendung soll der Kirchturm instandgesetzt werden, insbesondere das Sandsteinmauerwerk des romanischen Turmschaftes und des spätgotischen Oberbaus. Die Mittel sind Teil der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019, mit der rund 5,3 Millionen Euro für 130 Denkmale im Land zur Verfügung gestellt werden.

„Mit seinen mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmalen sowie über 82.000 archäologischen Denkmalen besitzt Baden-Württemberg einen der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands, den es zu schützen und zu erhalten gilt. Denn Denkmale stiften Identität, sie sind lebendige Orte der Erinnerung und ein wertvolles Stück Heimat“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz. „Das Denkmalförderprogramm des Landes unterstützt öffentliches und privates Engagement zum Erhalt von Kulturdenkmalen.“

Die Förderung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der ersten Tranche in Höhe des Denkmalförderprogramms von rund 5,3 Millionen Euro fließt in den Erhalt und in die Sanierung von 130 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Davon entfallen 31 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro auf kirchliche Antragsteller, 74 Bewilligungen mit einem Bewilligungsvolumen von rund 1,8 Millionen Euro auf private Antragsteller und 25 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 1,4 Millionen Euro auf kommunale Antragsteller.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N. zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/denkmalschutz-und-pflege/.

 

 

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