Förderung

Wirtschaftsministerium fördert praktische Berufserprobung von Gymnasiasten in Singen

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert die praktische Erprobung von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in verschiedenen Berufen in der Bildungsakademie Singen der Handwerkskammer Konstanz im Schuljahr 2016/17 mit 7.200 Euro.

„Schülerinnen und Schüler von Gymnasien ziehen häufig eine betriebliche Ausbildung - im Gegensatz zu einem Hochschulstudium - gar nicht in Betracht, da sie nicht wissen, welche Chancen sie bietet. Wir wollen, dass aber auch sie die Vielfalt interessanter Ausbildungsberufe kennen lernen und eine duale Ausbildung als ernsthafte Option ihrer Bildungsbiografie wahrnehmen“, so Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

24 Schülerinnen und Schüler der Klassen neun und zehn von zwei Gymnasien im Kreis Singen können aus den Berufsfeldern KfZ, Sanitär-Heizung-Klima, Elektro, Metall, Wirtschaft und Verwaltung, IT und Medien sowie Kosmetik und Körperpflege zwei auswählen und sich darin eine Woche lang praktisch erproben. Vorher werden in einer Kompetenzanalyse die Fähigkeiten und Neigungen der Jugendlichen ermittelt. Nach der Berufserprobung findet mit jedem Schüler/jeder Schülerin ein Abschlussgespräch statt, in das auch die Eltern einbezogen werden.

Hoffmeister-Kraut: „Da auch in nicht akademischen Berufen der Fachkräftebedarf enorm hoch ist und bleibt, bieten wir der Wirtschaft mit unserer Förderung eine gute Möglichkeit, ihre Ausbildungsberufe auch an Gymnasien intensiv bekannt zu machen“.

In Singen sind das Friedrich-Wöhler-Gymnasium und das Hegau-Gymnasium beteiligt.

Bereits seit vielen Jahren fördert das Wirtschaftsministerium diese Berufserprobung an allgemein bildenden Schulen. In diesem Rahmen erhielt die Bildungsakademie Singen der Handwerkskammer Konstanz für das Schuljahr 2016/17 insgesamt 103.400 Euro für bereits rund 520 Schülerinnen und Schüler.

Die überbetrieblichen Bildungsstätten, die meist von Organisationen der Wirtschaft getragen werden, sind mit ihrer Praxisnähe, ihrer Ausstattung, Erfahrung und der Kompetenz ihres Ausbildungspersonals bestens geeignet, Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten und ihnen den Weg in eine Berufsausbildung zu ebnen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Bildungsstätte und den teilnehmenden Schulen.

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