Wohnungsbau

Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ geht zum 1. April 2020 mit weiter verbesserten Förderkonditionen an den Start

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Haus aus hölzernen Bauklötzen

Das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ tritt zum 1. April 2020 in Kraft. „Gemeinsam mit den Experten der Wohnraum-Allianz konnten wir neue Impulse identifizieren, um unsere Wohnraumförderung noch attraktiver zu machen und neue wichtige Anreize zu setzen. Zugleich tragen wir damit aktuellen Entwicklungen und zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (31. März). „Mit rund 250 Millionen Euro investieren wir auch weiterhin so viel in den sozialen Wohnungsbau wie seit Mitte der 1990er-Jahre nicht mehr. Ich bin überzeugt, dass wir unserem Ziel, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, so Schritt für Schritt näherkommen.“

„Im vergangenen Jahr hatten wir so viele Anträge für neu gebaute Sozial-Mietwohnungen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Unsere Arbeit trägt also Früchte, denn damit wirken wir nicht nur dem Abschmelzen des Sozialwohnungsbestands erfolgreich entgegen, sondern können künftig wieder zusätzliche Sozialwohnungen schaffen. Mit dem neuen Förderprogramm und seinen nochmals attraktiveren Konditionen wollen wir den sozialen Wohnungsbau noch weiter voranbringen“, so Hoffmeister-Kraut.

Ein zentraler Punkt des neuen Programms ist die verbindliche Festlegung des Energieeffizienzhaus-Standards KfW 55 für alle neuen Vorhaben. Damit setzen wir auch im sozialen Mietwohnungsbau klar auf mehr Klimaschutz. „Der Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft und unserer Zeit. Klimaneutraler Wohnungsbau ist wirtschaftlich und sozial. Denn in den letzten Jahren sind gerade auch die Nebenkosten stark angestiegen“, so Hoffmeister-Kraut. „Dies treffe vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen. Um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Klimaschutzes mit der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verzahnen, wollen wir gerade auch im sozialen Wohnungsbau künftig auf noch mehr Energieeffizienz achten.“ Dabei sei es aber wichtig, im Blick zu behalten, dass Klimaschutz nicht zu Lasten des sozialen Mietwohnungsbaus gehe. Deshalb gebe es die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Verpflichtung zu beantragen – in den Fällen, in denen der Investor nachweisen kann, dass die Mehrkosten 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche überschreiten und die Maßnahmen damit unverhältnismäßig wären.

Bei der sozialen Mietwohnraumförderung ist eine wichtige Neuerung die Festanteilsfinanzierung, dank der die Förderung künftig markzinsunabhängig erfolgt. Stattdessen werde die Förderung in diesem wichtigen Bereich künftig prozentual festgeschrieben. Dies mache die Förderung in der anhaltenden Niedrigzinsphase deutlich attraktiver, führte die Ministerin aus. Auch eine Erhöhung der berücksichtigungsfähigen Baukosten von 3.000 auf 3.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei der Mietwohnraumförderung wird mit dem neuen Programm umgesetzt. „Durch die rasant gestiegenen Baukosten wird der Neubau sozial gebundener Mietwohnungen vielerorts zunehmend schwieriger. Im Ergebnis geht der dringend benötigte Neubau von bezahlbaren Wohnungen nur schleppend voran. Denn nicht nur die Baukosten, sondern auch die Grundstückspreise steigen kontinuierlich“, so die Ministerin. „Durch die Erhöhung der förderfähigen Baukosten erhoffen wir uns einen weiteren Schub im sozialen Wohnungsbau.“

Das Förderprogramm beinhaltet zudem eine neue Förderlinie für Unternehmen, die für ihre Beschäftigten preiswerte Wohnungen bauen. „Das Thema Wohnraum spielt bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften eine immer wichtigere Rolle – gerade bei Mitarbeitern mit mittlerem Einkommen, die am Wohnungsmarkt konkurrieren müssen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Mit der neuen Förderlinie „Mitarbeiterwohnen“ wolle man die Unternehmen gezielt bei der Anwerbung von Fachkräften unterstützen. „Damit gehen wir einmal mehr neue Wege bei der Wohnraumförderung. Denn wir sind das bisher einzige Bundesland mit einem solchen Förderangebot.“ Bei den geförderten Wohnungen handelt es sich ebenfalls um sozial gebundenen Wohnraum, weshalb der Bezug dieser Wohnungen einen Wohnberechtigungsschein erfordert. Die gesetzliche Grundlage für die neue Förderlinie wird derzeit im Zuge der Novellierung des Landeswohnraumförderungs-gesetzes geschaffen. Sobald dieses verabschiedet ist – voraussichtlich vor der Sommerpause –, kann die Förderung für Mitarbeiterwohnen beantragt werden.

Auch bei der Eigentumsförderung bietet das Land weiterhin attraktive Förderkonditionen. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sei die Wohneigentumsquote in Deutschland unterdurchschnittlich. „Dabei sind die eigenen vier Wände immer noch die beste Altersvorsorge“, betonte die Ministerin. „Wir wollen gerade auch Menschen mit relativ niedrigerem Einkommen beim Neubau oder Erwerb von Bestandsimmobilien unterstützen und bieten im neuen Programm dafür zinslose Darlehen.“ Förderdarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung und 15-jähriger Zinsvergünstigung werden im Zins künftig auf 0,0 Prozent p. a. verbilligt, sodass die aus den Bau- bzw. Erwerbspreisen erwachsende finanzielle Belastung reduziert wird. Außerdem gelten künftig die gleichen Konditionen für den Bau neuen Eigentums und den Erwerb eines bereits bestehenden Objekts.

„Wir haben unser neues Wohnraumförderprogramm ganz gezielt an den Zukunftsherausforderungen ausgerichtet. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen Neuerungen nach der positiven Bilanz des vergangenen Förderjahres die Antragszahlen noch einmal weiter nach oben treiben können“, so Hoffmeister-Kraut.

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2020/2021 (VwV-Wohnungsbau BW 2020/ 2021) (PDF)

Weitere Meldungen

Bundesrat

Wirtschaftsministerin äußert sich im Bundesrat

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, war in der heutigen Bundesratssitzung mit gleich zwei Initiativen vertreten.

Startup Factorys
Förderung

Millionenförderung für Startup Factory in Baden-Württemberg

Das Konsortium NXTGN („Next Generation“), an dem vier Universitäten und eine Hochschule aus Baden-Württemberg mitwirken, baut eine zentrale Innovationsplattform für Gründungen im Südwesten auf.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

BW bleibt forschungsstärkstes Bundesland – FuE-Intensität bei 5,7 Prozent

Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zeigte sich sehr erfreut darüber, dass Baden-Württemberg mit großem Abstand seine Spitzenstellung bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiterhin behaupten konnte.

Glühbirne
Unternehmensberatungen

Beratungen für mittelständische Unternehmen mit 1,1 Millionen Euro gefördert

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert auch in diesem Jahr Beratungen für mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel.

Logo Frau und Beruf
Förderaufruf

Förderaufruf für die Kontaktstelle Frau und Beruf in der Region Neckar-Alb

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat heute (3. Juli) einen Förderaufruf zum Betrieb einer Kontaktstelle Frau und Beruf in der Region Neckar-Alb ab 01.01.2026 bis 31.12.2027 veröffentlicht.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarktzahlen

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen: Der Arbeitsmarkt kommt weiterhin nicht in Schwung

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Delegationsreise China
Delegationsreise

Hoffmeister-Kraut mit Wirtschaftsdelegation in China

Wirtschaftsministerin informiert sich in China über intelligente und vernetzte Transportlösungen und Robotik.

Eine Roboterhand tippt auf einem Monitor aus Glas
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg muss bei den AI Giga Factorys eine gewichtige Rolle spielen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich bei der Europäischen Kommission in Brüssel für den Standort Baden-Württemberg im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt und um eine Beteiligung bei den AI Giga Factorys geworben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Mindestlohn

Zumeldung: Entscheidung der Mindestlohnkommission

Zur heutigen Entscheidung der Mindestlohnkommission äußert sich Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Brüssel

Ministerin fordert in Brüssel konkretere Schritte ein

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich heute (26. Juni) in Brüssel nachdrücklich für mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa eingesetzt.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Reise

Wirtschaftsstaatssekretär zu Gesprächen in Paris

Auf Einladung des französischen Botschafters für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Philippe Voiry ist Staatssekretär Dr. Patrick Rapp aktuell in Paris.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

IAW und Universität Hohenheim legen Konjunkturprognose für Baden-Württemberg vor

Das Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) legte in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim am 25. Juni seine aktuelle Konjunkturprognose vor. Demnach zeichnet sich für das laufende Jahr eine konjunkturelle Erholung ab.

Häuserfassaden / ©Friedberg - Fotolia
Fachkongress

Fachkongress „Innenstädte und Ortszentren neu denken“

Fachkongress „Innenstädte und Ortszentren neu denken“ zeigt Wege für zukunftsfähige Innenstädte auf.

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.

Intensivberatungen von Einzelhändlern mit weiteren 1,4 Millionen Euro gefördert

Bis Ende 2026 sollen mindestens 150 Einzelhandelsunternehmen in Baden-Württemberg von den Intensivberatungen profitieren und mit Unterstützung von branchenerfahrenen Fachberatern ihre Geschäftsmodelle modernisieren können.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 startet

Ab sofort können Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2026 (TIP) stellen.