Corona-Verordnung

Richtlinie für die Öffnung des Einzelhandels

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kleiderbügel an einer Stange im Freien

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben heute auf Basis der innerhalb der Landesregierung erfolgten Abstimmungen eine gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen der Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird in Form einer Checkliste konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind. Zudem enthält die Richtlinie Vorgaben, nach welchen Regeln die Verkaufsfläche von 800 qm zu berechnen ist, bis zu der Geschäfte des Einzelhandels aufgrund der Corona-Verordnung ab dem 20. April 2020 wieder öffnen dürfen.

„Mit dieser Regelung haben die Verkaufsstellen des Einzelhandels einheitliche und klare Vorgaben an der Hand, wie die verschiedenen Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes, insbesondere aufgrund der Corona-Verordnung, erfüllt werden können. Damit geben wir den Betrieben eine wichtige Hilfestellung und Orientierung, unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung ab Montag wieder möglich ist“, so Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. „Auch für die Frage der Berechnung der Verkaufsfläche gibt es eine klare Regelung: Abtrennungen und Teilöffnungen von Verkaufsflächen sind nicht zugelassen.“ 

Sozialminister Manne Lucha erklärte: „Der Gesundheitsschutz, die strikte Einhaltung der Hygiene-Etikette und fürsorgliches Abstandhalten stehen für uns nach wie vor absolut im Vordergrund. Nur auf diesem Weg kann es uns gelingen, die Ausbreitung des Virus abzubremsen und eine zweite Welle zu verhindern. Also gilt es jetzt eine Sogwirkung in die Innenstädte und Shoppingcenter effektiv zu vermeiden. Bei diesem ersten Schritt zu einer vollständigen Verkaufsöffnung haben wir uns deshalb für eine vorsichtige Variante entschieden. Wir werden die Wirksamkeit der bisherigen und der neuen Regeln genau beobachten und regelmäßig prüfen, ob die Infektionsschutzkonzepte sowie Abstands- und Hygieneregeln der Unternehmen funktionieren.“

„Wir werden alles tun, damit die jetzt noch beschränkten Branchen und Bereiche nicht länger als nötig ihre Geschäfte und Einrichtungen geschlossen halten müssen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alle die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent und sorgfältig befolgen, damit es zu keinem erneuten Anstieg der Infektionszahlen kommt. Wenn uns dies erfolgreich gelingt, können wir hoffentlich schon bald über weitergehende Öffnungen nachdenken“, so Hoffmeister-Kraut. 


Hintergrundinformationen:

Mit der gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung, werden die Voraussetzungen für die Öffnung im Einzelhandel aufgrund der Corona-Verordnung näher geregelt. 

Die Richtlinie legt dabei fest, wie die Verkaufsfläche von 800 qm, bis zu der Einzelhandelsläden gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung der Landesregierung in der neuesten Fassung grundsätzlich öffnen dürfen, konkret zu berechnen ist. Dabei stellt die Richtlinie auf die Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts ab, die auch der Flächenberechnung im Baugenehmigungsverfahren zugrunde liegen. Damit wurde eine bewährte und überprüfbare Methode gewählt, um etwaige Zweifelsfälle klären zu können.

Zudem wird in der Richtlinie geregelt, welche Hygienevorschriften konkret von den Geschäften des Einzelhandels erfüllt werden müssen, um die Vorgaben der Corona-Verordnung und des Arbeitsschutzes zu erfüllen. In Form einer Checkliste wird leicht nachvollziehbar aufgelistet, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. So sind etwa zur Sicherung des Mindestabstands Markierungen auf dem Boden vor Kassenarbeitsplätzen anzubringen und die Anzahl der Kunden im Geschäft in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche zu begrenzen. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Kassenarbeitsplätzen und Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichenden Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Auslegungshilfe zu Ladenschließungen (PDF)

Weitere Meldungen

Europaflagge / ©Harald Richter
Industrial Accelerator Act

EU veröffentlicht Industrial Accelerator Act

Hoffmeister-Kraut: Vorschlag weist in falsche Richtung

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Dienstleistungswirtschaft

Impulse für die Zukunft der Dienstleistungswirtschaft im Land

Die Dienstleistungswirtschaft ist ein wichtiger Pfeiler der baden-württembergischen Wirtschaft. Sie sichert Wertschöpfung und Beschäftigung, treibt Innovationen voran und gewinnt im Zuge des industriellen Strukturwandels weiter an Bedeutung.

Bescheidübergabe am 4. März 2026
Förderung

Land stärkt Innovationsstandort Baden-Württemberg mit rund 2,4 Millionen Euro

Land stärkt Innovationsstandort Baden-Württemberg mit rund 2,4 Millionen Euro

Glühbirnen / ©sdecoret - stock.adobe.com
Medizintechnik

Medizintechnik stärken: Land setzt sich in Brüssel erfolgreich für Reformen ein

Auf der Branchenveranstaltung „regularia“ in Tuttlingen hat sich Michael Kleiner, Ministerialdirektor am Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 3. März erneut für Medizintechnikbranche eingesetzt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Vertragspaket

Vertragspaket zwischen der Europäischen Kommission und des Schweizer Bundesrat

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut äußert sich zur Nachricht über die Unterzeichnung des Vertragspakets zwischen der Europäischen Union und der Schweiz durch die Europäische Kommission und den Schweizer Bundesrat.

Spatenstich Geradstetten
Förderung

Land fördert Neubau des Bildungscampus Geradstetten mit rund 21 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert den Ersatz-neubau für das Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V. in Geradstetten mit rund 21 Millionen Euro.

Übergabe der Verdienstmedaille an Herrn Kurt Lacher
Bundesverdienstmedaille

Wirtschaftsministerin überreicht Bundesverdienstmedaille an Kurt Josef Lacher

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, hat Kurt Josef Lacher im Rahmen einer Feierstunde die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Mercosur

Hoffmeister-Kraut: Wichtiges Signal für Europa als Wirtschaftsstandort

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich zur Ankündigung der EU-Kommission, das Freihandelsabkommen Mercosur anzuwenden.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarkt

Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2026

38 Kommunen werden mit einer Gesamtfördersumme von rund 14,9 Millionen Euro bei der Umsetzung ihrer touristischen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (rechts) übergibt Albrecht Kruse (links) das Bundesverdienstkreuz.
Bundesverdienstkreuz

Wirtschaftsministerin überreicht Bundesverdienstkreuz an Albrecht Kruse

Albrecht Kruse wurde für seine großen Verdienste um die Wirtschaft sowie für sein hohes ehrenamtliches Engagement in Wirtschaft und Kultur mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt.

Gruppenbild mit mehreren Personen vor einem THE LÄND Messestand
Messebesuch

Wirtschaftsstaatssekretär Rapp besucht Enforce Tac

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp besucht heute (23. Februar) die Fachmesse Enforce Tac in Nürnberg und informiert sich vor Ort über die aktuellen Entwicklungen und Innovationen im Bereich Sicherheits- und Verteidigungstechnologien.

Eine Roboterhand tippt auf einem Monitor aus Glas
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg drängt auf praktikable KI-Regeln

Innovationskraft statt Formularflut: Baden-Württemberg drängt auf praktikable KI-Regeln

Logo der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg
Allianz Industrie 4.0

Fortsetzung der „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“ bis Ende 2029

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus setzt die Förderung der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg mit rund 3,85 Millionen Euro fort.

CMT 2026 Tourismustag
Tourismus

Zumeldung zur Tourismusbilanz im Jahr 2025

Der Tourismus in Baden-Württemberg bleibt auf hohem Niveau stabil. Das zeigt die am 18. Februar durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg veröffentliche Meldung zur Tourismusstatistik für das Kalenderjahr 2025.