Corona-Verordnung

Richtlinie für die Öffnung des Einzelhandels

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kleiderbügel an einer Stange im Freien

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben heute auf Basis der innerhalb der Landesregierung erfolgten Abstimmungen eine gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen der Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird in Form einer Checkliste konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind. Zudem enthält die Richtlinie Vorgaben, nach welchen Regeln die Verkaufsfläche von 800 qm zu berechnen ist, bis zu der Geschäfte des Einzelhandels aufgrund der Corona-Verordnung ab dem 20. April 2020 wieder öffnen dürfen.

„Mit dieser Regelung haben die Verkaufsstellen des Einzelhandels einheitliche und klare Vorgaben an der Hand, wie die verschiedenen Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes, insbesondere aufgrund der Corona-Verordnung, erfüllt werden können. Damit geben wir den Betrieben eine wichtige Hilfestellung und Orientierung, unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung ab Montag wieder möglich ist“, so Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. „Auch für die Frage der Berechnung der Verkaufsfläche gibt es eine klare Regelung: Abtrennungen und Teilöffnungen von Verkaufsflächen sind nicht zugelassen.“ 

Sozialminister Manne Lucha erklärte: „Der Gesundheitsschutz, die strikte Einhaltung der Hygiene-Etikette und fürsorgliches Abstandhalten stehen für uns nach wie vor absolut im Vordergrund. Nur auf diesem Weg kann es uns gelingen, die Ausbreitung des Virus abzubremsen und eine zweite Welle zu verhindern. Also gilt es jetzt eine Sogwirkung in die Innenstädte und Shoppingcenter effektiv zu vermeiden. Bei diesem ersten Schritt zu einer vollständigen Verkaufsöffnung haben wir uns deshalb für eine vorsichtige Variante entschieden. Wir werden die Wirksamkeit der bisherigen und der neuen Regeln genau beobachten und regelmäßig prüfen, ob die Infektionsschutzkonzepte sowie Abstands- und Hygieneregeln der Unternehmen funktionieren.“

„Wir werden alles tun, damit die jetzt noch beschränkten Branchen und Bereiche nicht länger als nötig ihre Geschäfte und Einrichtungen geschlossen halten müssen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alle die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent und sorgfältig befolgen, damit es zu keinem erneuten Anstieg der Infektionszahlen kommt. Wenn uns dies erfolgreich gelingt, können wir hoffentlich schon bald über weitergehende Öffnungen nachdenken“, so Hoffmeister-Kraut. 


Hintergrundinformationen:

Mit der gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung, werden die Voraussetzungen für die Öffnung im Einzelhandel aufgrund der Corona-Verordnung näher geregelt. 

Die Richtlinie legt dabei fest, wie die Verkaufsfläche von 800 qm, bis zu der Einzelhandelsläden gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung der Landesregierung in der neuesten Fassung grundsätzlich öffnen dürfen, konkret zu berechnen ist. Dabei stellt die Richtlinie auf die Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts ab, die auch der Flächenberechnung im Baugenehmigungsverfahren zugrunde liegen. Damit wurde eine bewährte und überprüfbare Methode gewählt, um etwaige Zweifelsfälle klären zu können.

Zudem wird in der Richtlinie geregelt, welche Hygienevorschriften konkret von den Geschäften des Einzelhandels erfüllt werden müssen, um die Vorgaben der Corona-Verordnung und des Arbeitsschutzes zu erfüllen. In Form einer Checkliste wird leicht nachvollziehbar aufgelistet, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. So sind etwa zur Sicherung des Mindestabstands Markierungen auf dem Boden vor Kassenarbeitsplätzen anzubringen und die Anzahl der Kunden im Geschäft in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche zu begrenzen. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Kassenarbeitsplätzen und Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichenden Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Auslegungshilfe zu Ladenschließungen (PDF)

Weitere Meldungen

Paragraph auf Europaflagge

Wichtiger Schritt: Verhandlungsabschluss zwischen der EU und der Schweiz

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, bezeichnete den am 20. Dezember verkündeten Verhandlungsabschluss zwischen der EU und der Schweiz als „wichtigen Schritt“, dem nun zügig weitere folgen müssten.

Move your idea
Start-up BW

Move Your Idea: Rocket Stabilizer zieht ins Landesfinale ein

Mit dem Gründungswettbewerb „Start-up BW Elevator Pitch“ sucht das Wirtschaftsministerium bereits zum elften Mal nach den einfallsreichsten Geschäftsideen und besten Gründerinnen und Gründern im Land.

Glühbirne
Konjunktur

IAW und Universität Hohenheim legen Konjunkturprognose vor

Das Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim legte seine aktuelle Konjunkturprognose für Baden-Württemberg vor.

Glühbirne / © seabass creatives / Unsplash
Innenstadtberater

Rund 1,7 Millionen Euro für regionale Innenstadtberater bis Ende 2026

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert regionale Innenstadtberater in Baden-Württemberg bis Ende 2026 mit weiteren rund 1,7 Millionen Euro.

Start-up BW

„Abnoba“ gewinnt 5. Start-up BW Female Founders Cup

Beim fünften Start-up BW Female Founders Cup am 16. Dezember 2024 haben Gründerinnen und Start-ups von Frauen ihre Geschäftsideen vor Fachjury und Publikum präsentiert.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Betriebliche Weiterbildung

Betriebliche Weiterbildung erstmals wieder auf Vor-Corona-Niveau

Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hat das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW) den Bericht „Betriebliche Fort- und Weiterbildung in Baden-Württemberg 2023“ veröffentlicht.

Förderung

Wirtschaftsministerium investiert in wegweisende Halbleitertechnologie

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die Weiterentwicklung der Forschungsinfrastruktur des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Festkörperphysik (IAF) in Freiburg mit 4,35 Millionen Euro.

Regional Cup Pforzheim - Gewinner
Start-up BW

Regional Cup Nordschwarzwald: OnlyGreens aus Ispringen zieht ins Landesfinale ein

Mit dem Gründungswettbewerb „Start-up BW Elevator Pitch“ sucht das Wirtschaftsministerium bereits zum elften Mal nach den einfallsreichsten Geschäftsideen und besten Gründerinnen und Gründern im Land.

Virtueller Datenfluss im Web
Förderung

12,7 Millionen Euro Förderung für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus beteiligte sich im Jahr 2024 mit einer Förderung in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro an der Grundfinanzierung des DLR e.V.

Eine Roboterhand tippt auf einem Monitor aus Glas
Förderprojekt

Förderprojekt des Wirtschaftsministeriums startet - Reallabor

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert ein Reallabor für rechtskonforme Künstliche Intelligenz und Robotik mit 495.000 Euro bis Dezember 2025.

Baden-Württemberg Repräsentanz

Staatssekretär eröffnet neue Räume des Baden-Württemberg-UK-Office in London

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp ist in das Vereinigte Königreich gereist, um die neuen Räume der Baden-Württemberg Repräsentanz, das Baden-Württemberg–UK-Office, im Stadtteil Middle Temple in London zu eröffnen.

Eine Bildmontage zur Illustration von Künstlicher Intelligenz: Hand zeigt auf ein Gehirn

Förderaufruf: Invest BW - Praxissprints

Im Rahmen von Invest BW fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Praxissprints, um den Technologietransfer im Land zu beschleunigen und Forschungsergebnisse in die Praxis zu überführen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Ausbildung

Weitere 4 Mio. Euro für Integration von Zugewanderten in Ausbildung für 2025 und 2026

Das Wirtschaftsministerium verlängert das Kümmerer-Programm für die Jahre 2025 und 2026. Gefördert werden 43,5 Kümmerer-Vollzeitstellen bei 23 Kammern, Bildungsträgern und Landkreisen mit weiteren rund 4 Millionen Euro.

Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg, Sechste Jahresveranstaltung
Gesundheitswirtschaft

Digitalisierung und KI als Wachstumspotenzial für die Gesundheitswirtschaft

Unter dem Motto „Chancen und Herausforderungen für einen vernetzten Gesundheitsstandort“ fand am 05. Dezember in Mannheim im Rahmen der 6. Jahresveranstaltung des Forums Gesundheitsstandort der Fachtag des Wirtschaftsministeriums BW statt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Start-up BW

Hohe Nachfrage nach Frühphasenförderung – Start-up BW Pre-Seed

Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der L-Bank, mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden.