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Wirtschaftsministerium setzt sich im Bundesrat für Nachbesserungen beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ein.

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat im Rahmen der Bundesratsbefassung zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Anträge mit zahlreichen konkreten Vorschlägen bezüglich weitergehenden Entlastungen eingebracht.

„Angesichts der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage ist es das Gebot der Stunde, in Sachen Bürokratieabbau jetzt substanziell voranzukommen. Die von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen im BEG IV-Entwurf werden diesem Anspruch bislang bei weitem nicht gerecht. Der Abbau überflüssiger Vorschriften kann erheblich zu einer besseren Stimmung und damit zu mehr wirtschaftlicher Dynamik beitragen und wirkt wie ein kostenloses Konjunkturprogramm“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, anlässlich der heutigen (11. April) Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat.

Die Ministerin betonte: „Gerade im Arbeits- und Sozialrecht sehen sich Unternehmen zum Teil komplexen Verfahren, ausufernden Dokumentationspflichten und wenig praxistauglichen Vorschriften gegenüber. Einen inhaltlichen Schwerpunkt unserer Anträge haben wir deshalb auf mögliche Erleichterung in diesem wichtigen Bereich gelegt.“ Bislang fänden diese Themen im Gesetzentwurf zum BEG IV bedauerlicherweise kaum Berücksichtigung, so die Ministerin weiter. Zu den vorgebrachten Maßnahmen im Arbeitsrecht zählen beispielsweise Flexibilisierungen im Arbeitszeitrecht, etwa bei der Gestaltung von Ruhezeiten oder bezüglich der Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine Vereinfachung der Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusetzen. „Ich fordere die Bundesregierung außerdem auf, in allen Ressorts Dokumentations- und Berichtspflichten auf Streichpotential zu überprüfen. Wir im Land gehen diesbezüglich voran und durchforsten Landesregelungen systematisch auf ihre Notwendigkeit“, betonte die Ministerin.

Für die Bundesratsanträge wurden Maßnahmen mit einer branchenübergreifenden Relevanz ausgewählt, deren Inhalte eine möglichst große Anzahl an Unternehmen betreffen. Dabei wurden auch Anregungen aufgegriffen, die aus dem Partnerkreis der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg an das Wirtschaftsministerium herangetragen wurden. Dazu hob Hoffmeister-Kraut hervor: „Mit unseren Anträgen fordern wir zusätzliche Entlastungen in den Bereichen, die der Wirtschaft einen tatsächlichen Mehrwert bringen können. Ich danke den Partnern der Entlastungsallianz, die durch ihre konstruktiven Beiträge mit dazu beigetragen haben.“

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Die Bundesregierung hat am 13. März 2024 den Gesetzentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen und sieht unter anderem eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie eine Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige vor. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird zunächst der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Die Entlastungsallianz Baden-Württemberg

Um Baden-Württemberg als starken Wirtschaftsstandort zu erhalten und zukunftsfähig aufzustellen, wurde die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Bei der Entlastungsallianz arbeiten seit November 2023 neben der Landesregierung die Kommunalen Landesverbände sowie Wirtschafts- und Bankenverbände gemeinsam an Entlastungen für Unternehmen und Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Facharbeitsgruppe „Unternehmen“, in deren Rahmen die Beratungen zur Bundesratsbeteiligung zum BEG IV liefen, wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geleitet.

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