Von Börsenaufsicht bis Vergaberecht
Überblick über die Zuständigkeiten

Im Interesse des Gemeinwohls ...
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist für verschiedene Rechtsbereiche zuständig: In dieser Funktion schützt das Land die Freiheit aller, die als Anbieter oder Nachfrager am Markt teilnehmen und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus unterliegen Unternehmen, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt und denen eine Verantwortung für das Gemeinwohl oder andere Rechtsgüter zukommt, staatlicher Kontrolle, die das Wirtschaftsministerium wahr nimmt. Diese Funktion wird häufig als Aufsicht oder Wirtschaftsaufsicht bezeichnet. Ihr wesentlicher Inhalt ist die Aufsicht über einzelne Wirtschaftszweige und die Kontrolle der Einhaltung maßgeblicher Rechtsvorschriften.