Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist für verschiedene Rechtsbereiche zuständig: In dieser Funktion schützt das Land die Freiheit aller, die als Anbieter oder Nachfrager am Markt teilnehmen und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus unterliegen Unternehmen, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt und denen eine Verantwortung für das Gemeinwohl oder andere Rechtsgüter zukommt, staatlicher Kontrolle, die das Wirtschaftsministerium wahr nimmt. Diese Funktion wird häufig als Aufsicht oder Wirtschaftsaufsicht bezeichnet. Ihr wesentlicher Inhalt ist die Aufsicht über einzelne Wirtschaftszweige und die Kontrolle der Einhaltung maßgeblicher Rechtsvorschriften.
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben.
Wirtschaftsrecht
Regelungen für das Handwerk
Die besonderen Regelungen für das Handwerk ergeben sich aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks. Es enthält Bestimmungen zur Berufszulassung, Berufsausübung und Berufsbildung im Handwerk.
Landeskartellbehörde
Für fairen Wettbewerb
Der Schutz des Leistungswettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. In Deutschland obliegt der Vollzug dieser Aufgabe vor allem dem Bundeskartellamt und den 16 Landeskartellbehörden.
EU-Recht
Wirtschaftliche und soziale Vernetzung ist das Ziel
Das EU-Recht gewährt zentrale Rechte für Bürger und Unternehmen, die einen wichtigen Teil zur wirtschaftlichen und sozialen Vernetzung in Europa beitragen. Dies sind zum Beispiel die Grundfreiheiten, die der Vertrag von Lissabon gewährt.
EU-Beihilfenrecht
Beihilfenkontrolle für freien Wettbewerb
Das EU-Beihilfenrecht schützt den europäischen Binnenmarkt vor Wettbewerbsverzerrungen durch unzulässige Subventionen der öffentlichen Hand zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige.
Börsenaufsicht
Aufsicht über die Börse
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau übt als Börsenaufsichtsbehörde die Markt- und Rechtsaufsicht über die Baden-Württembergische Wertpapierbörse nach dem Börsengesetz und nach anderen börsenrechtlichen Bestimmungen aus.
Rechtsaufsicht
Aufsicht im Bereich Sozialversicherung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau übt die Rechtsaufsicht über Träger der Sozialversicherung in Baden-Württemberg aus.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist zuständig für das Berufsrecht der Architekten und Ingenieure und hat die Rechtsaufsicht über die Architekten- und die Ingenieurkammer Baden-Württemberg inne.
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Landesglückspielgesetz
Spielhallenrecht
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist für die Aufsicht über den Vollzug der spielhallenbezogenen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags und des auf ihm fußenden Landesglücksspielgesetzes zuständig.
Eich- und Beschusswesen
Immer das richtige Maß
Das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) sorgt in vielen Bereichen für das richtige Maß, für richtiges Messen, die korrekte Füllmenge von abgepackten Waren und für sichere Produkte.