Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Coronakrise wurden inzwischen 244.726 Antragsformulare hochgeladen. Rund ein Drittel der bislang geprüften Anträge sind nach Auskunft der Kammern unvollständig oder fehlerhaft. Sie müssen vom Antragsteller korrigiert und erneut hochgeladen werden. Nach Aussage der Kammern gibt die Zahl der hochgeladenen Anträge lediglich Aufschluss über die ins System eingespeisten Formulare – ohne Aussage darüber, ob diese fehlerfrei oder fehlerhaft eingereicht wurden. Zukünftig wird deshalb als relevante Kenngröße die Zahl der Anträge kommuniziert, die am Vormittag des jeweiligen Tages an die L-Bank zur finalen Prüfung und möglichen Auszahlung übermittelt worden ist. Rund 155.000 Anträge sind demnach seit Programmstart am 25. März 2020 von den Kammern nach erfolgter Vorprüfung an die L-Bank übermittelt worden. 92.593 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 907 Millionen Euro wurden laut L-Bank inzwischen bewilligt und zur Auszahlung angewiesen (Stand heute 16:00 Uhr).
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Die erste Antragswelle ist abgearbeitet und ein erster großer Schwung an Mitteln wird bis Mitte dieser Woche ausbezahlt sein. Wir haben innerhalb weniger Tage ein Milliarden-Hilfsprogramm für unsere Wirtschaft auf die Beine gestellt und ich bin zuversichtlich, dass ab sofort alle Anträge innerhalb weniger Tage zur Auszahlung gebracht werden können.“
Zur Zahl der Anträge führten die Präsidenten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags und des Baden-Württembergischen Handwerkstags, Wolfgang Grenke und Rainer Reichhold, aus: „Rund ein Drittel bedeutet mehrere zehntausend Anträge, die wir leider an die Antragsstellenden zur Überarbeitung zurückgeben mussten. Die Zahl zeigt einmal mehr, wie wichtig eine sorgfältige Bearbeitung ist. Die Kammern können richtige Dokumente sehr schnell prüfen. So sind von den absolut im Portal eingegangenen Anträge schon fast 90 Prozent bearbeitet. Nutzen Sie unseren Service in jedem Fall und zögern Sie nicht – die Hotlines stehen bereit!“ Die Kammerorganisation aus IHKs und HWKs führen die Vorprüfung der Anträge auf das Soforthilfeprogramm des Landes durch.
Weitere Informationen
Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
- 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.
Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/