Städtebauförderung

Staatssekretär Rust eröffnet Tagung "40 Jahre Städtebauförderung" in Ludwigsburg

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„Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte: Vergleichen Sie das Ortsbild vor 40 Jahren vieler Städte und Gemeinden mit dem von heute, dann werden die Erfolge von 40 Jahren Städtebauförderung sichtbar und erlebbar“, sagte Staatssekretär Ingo Rust heute bei der Eröffnung der Fachtagung „Quo vadis Städtebauförderung – Zäsur für eine Erfolgsgeschichte“ anlässlich von 40 Jahren Städtebauförderung. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium und die Wüstenrot Stiftung nahmen das Jubiläumsjahr zum Anlass für eine gemeinsame Tagung in Ludwigsburg.

„Seit Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes 1971 wurden in Baden-Württemberg 2.726 städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in 824 Städten und Gemeinden in die Förderprogramme der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen“, so Rust. „Über 6 Milliarden Euro Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung wurden dafür zur Verfügung gestellt: Das Land Baden-Württemberg steuerte knapp 5,1 Milliarden bei, die restlichen Mittel der Bund“, so Rust. Im Jahr 2011 wurden 348 städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in 322 Städten und Gemeinden mit insgesamt 182,5 Millionen Euro gefördert.

Das Investitionspotential der Städtebauförderung hat in ganz erheblichem Umfang für Aufträge im Bau- und Ausbaugewerbe gesorgt und Arbeitsplätze stabilisiert oder gar geschaffen. Auch durch ausgelöste Folgeinvestitionen trägt der Förderbereich zur Beschäftigungssicherung für das örtliche und regionale Gewerbe bei.

„Stadterneuerung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe“, hob Rust hervor. Die Städte entscheiden selbst über das „ob“ und das „wie“ der Aufgabenerfüllung. Das Land bleibt aber der Städtebauförderung auch künftig ein verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden sowohl in den städtisch als auch in den ländlich geprägten Landesteilen, denn es gilt, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte vor Ort in konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes umzusetzen.

Die neue Landesregierung wird auch weiterhin die Städtebauförderungsprogramme angemessen dotieren und im Haushalt auf einem entsprechenden Niveau stabilisieren. Angesichts der Vielzahl der besonderen Herausforderungen für die Stadtentwicklung gewinnen städtebauliche Leitideen und integrierte Gesamtkonzepte an Bedeutung. Daher sieht das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft vor allem Förderschwerpunkte wie

  • die Stärkung bestehender Zentren, die Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt historisch wertvoller Bausubstanz und Steigerung der urbanen Attraktivität für den Tourismus
  • die Neustrukturierung und Umnutzung baulich vorgenutzter Brachflächen wie beispielsweise Industrie- und Gewerbebrachen oder militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften für zukünftige Nutzungen wie Wohnungsbau, für Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
  • die Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes,
  • die Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel wie zur Erreichung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
  • die Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf,
  • die ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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