Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat heute (14. Mai) die Verordnung zur Wiederaufnahme des Betriebs der beruflichen Bildungseinrichtungen veröffentlicht. Ab dem 18. Mai sind damit Kurse der überbetrieblichen Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung und berufliche Fortbildungen unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen wieder erlaubt. „Die weitere Öffnung der beruflichen Bildungseinrichtungen ist ein zentraler Schritt und dafür habe ich mich ganz besonders eingesetzt. Dies ist nicht nur eine große Erleichterung für Auszubildende und Betriebe, sondern trägt einen wichtigen Teil zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Außerschulische Bildungseinrichtungen wurden bereits am 4. Mai eingeschränkt geöffnet. „Der erste Öffnungsschritt war insbesondere mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen im Juli sehr wichtig. Ich freue mich, dass nun auch wieder Kurse der überbetrieblichen Ausbildung für Auszubildende im ersten Lehrjahr und Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitssuchende stattfinden können.“ Diese waren bisher nur möglich, wenn Prüfungen anstanden.
Die Verordnung beinhaltet auch Regelungen zum Infektionsschutz. Neben einem Verweis auf die für die Schulen in Baden-Württemberg geltenden Vorgaben sind zudem Vorschriften zur Raumhygiene, vor allem in Ausbildungswerkstätten und ähnlichen Räumlichkeiten, sowie zum Infektionsschutz in Wohnheimen und Internaten enthalten. „Auch in diesen Bereichen ist es natürlich von oberster Priorität, dass die geltenden Hygienevorgaben eingehalten werden. Ich bin mir sicher, dass die Bildungseinrichtungen, Auszubildenden und Teilnehmerinnen und Teilnehmer hierfür Verständnis haben und verantwortungsvoll handeln werden“, so Hoffmeister-Kraut weiter.
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unsplash / kendall ruth
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LAD im RPS, Florian Huber/submaris
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