Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2016 ausgeschrieben. „Ab sofort können Städte und Gemeinden Anträge für das kommende Jahr stellen“, teilte Staatssekretär Peter Hofelich am 7. April 2015 mit.
Bis zum 1. Oktober 2015 können nun Anträge für die Programme der städtebaulichen Erneuerung über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Damit ist der Startschuss für die neue Förderrunde in diesen für die Kommunen besonders wichtigen Förderprogrammen gegeben. „Die städtebauliche Erneuerung ist für unsere Städte und Gemeinden unverändert wichtig - dies zeigt sich bereits in der beeindruckenden Zahl von mehr als 850 baden-württembergischen Kommunen, die aktuell und in der Vergangenheit Mittel aus der Städtebauförderung erhalten haben“, so der Staatssekretär.
Das Bewilligungsvolumen für das Jahresprogramm 2016 ist im Doppelhaushalt des Landes mit 126 Millionen Euro festgelegt worden. Die Bundesfinanzhilfen werden erst im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushalts 2016 festgelegt. Im Jahr 2015 standen rund 60 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Programme der städtebaulichen Erneuerung zur Verfügung. „Ich gehe davon aus, dass auch im Jahr 2016 die für die kommunalen Investitionen wichtigen Städtebauförderungsmittel in mindestens gleichem Umfang wie in diesem Jahr zur Verfügung stehen“, sagte der Staatssekretär.
Die Ausschreibung bezieht sich auf das Landessanierungsprogramm sowie die Bund-Länder-Programme Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West, Städtebaulicher Denkmalschutz sowie Kleinere Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen:
Die aktuellen Förderschwerpunkte:
- Stärkung bestehender Zentren, Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz
- Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf - insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen
- Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit beziehungsweise -armut im öffentlichen Raum und zum altersgerechten Umbau von Wohnungen)
- Ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten, Schaffung und Erhalt von Grün- und Freiräumen
- Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken
- Neustrukturierung und Umnutzung baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, z. B. den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen
Ein Fördervorrang wird für die Konversion bisher militärisch genutzter Flächen sowie für Kommunen gewährt, deren Handlungsfelder aus einer kommunalen Energiekonzeption abgeleitet sind, soweit diese ein Bestandteil eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist.
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