Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird ein eigenes Konzept in die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einbringen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid stellten das siebenstufige Gesamtkonzept in Berlin vor.
„Wir halten es für dringend erforderlich, bis zum Sommer 2015 zu einem tragfähigen Konsens zu kommen. Deshalb ergreifen wir jetzt die Initiative“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kann nur erfolgreich sein, wenn sie ausgewogen und fair ist. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Konzept einen Weg aufzeigen, den alle gehen können“, so der stellvertretende Ministerpräsident Schmid.
Das Konzept basiert auf den umfangreichen Vorarbeiten und Beratungen, welche die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern, der Bundesfinanzminister sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder im vergangenen Jahr geleistet haben. Es sieht vor, das Aufkommen des Solidaritätszuschlags in den Einkommens- und Körperschaftssteuertarif zu integrieren. „Es ist die vereinbarte, gemeinsame Linie der Länder, das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag zu erhalten“, erklärte der Ministerpräsident. „Wer den Soli abschmelzen will, der muss sicherstellen, dass auf anderem Wege ausreichend Mittel auf die Länder umgeschichtet werden können.“
Im Gegenzug zur Integration des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag sieht der Vorschlag von Kretschmann und Schmid vor, die Mitte der Gesellschaft um rund 2,5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten - etwa durch den Abbau der Kalten Progression. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept Elemente zur Entflechtung von Bundes- und Länderaufgaben, so im Bereich der Eingliederungshilfe und des Wohngelds.
Die Zinshilfen für die besonders hoch verschuldeten Länder Bremen und Saarland werden dem Konzept zufolge fortgeschrieben, die ostdeutschen Länder und Berlin werden durch Sonderbedarfszuweisungen unterstützt und der sogenannte Umsatzsteuervorwegausgleich wird bei 7,5 Prozent gedeckelt. „Bei aller Solidarität müssen aber natürlich auch die Geberländer entlastet werden“, betonte Schmid. Daher sei vorgesehen, deren Spitzenbelastung abzusenken.
Der Finanzminister wies darauf hin, dass bei einer Umsetzung des Konzepts und einem zugrunde gelegten Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 14,4 Milliarden Euro rund 2,5 Milliarden Euro den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu Gute kämen. 8,2 Milliarden Euro würden an die Länder und Kommunen fließen und 3,7 Milliarden Euro an den Bund.
„Baden-Württemberg hat stets dafür geworben, dass sich für einen Kompromiss zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen alle Seiten bewegen müssen“, sagten Schmid und Kretschmann. „Das tun wir mit unserem Konzept.“ Dieses werde nun in die weiteren Beratungen zwischen Bund und Ländern eingebracht.
Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (PDF)
Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Tabelle (PDF)