Wirtschaftsministerkonferenz

Baden-Württemberg und Bayern setzen sich bei Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Belange kleiner Unternehmen ein

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe

Baden-Württemberg und Bayern haben sich bei der heute beendeten Wirtschaftsministerkonferenz erfolgreich für die Belange kleiner Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingesetzt. Aktuell werden im Rahmen des Europäischen Green Deals auf europäischer Ebene Regelwerke zur Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht entwickelt. Auf Initiative beider Länder hat die Konferenz beschlossen, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen soll, die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) frühzeitig zu berücksichtigen und sich für einfachere und praxisgerechtere Standards einzusetzen.

Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsberichtspflichten nicht so komplex ausgestaltet sind, dass sie ihre Kapazitäten übersteigen. Eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft kann nur dann gelingen, wenn die Regelungen auch umsetzbar sind. Immer dicker werdende Berichtswerke leisten per se keinen Beitrag zum Klimaschutz, sondern binden vor allem bei KMU wichtige Ressourcen. Ihre Belange müssen daher auf allen Ebenen stärker als bisher mitgedacht werden. Zwar sind aktuell weitestgehend nur größere Unternehmen von den Berichtspflichten betroffen. Diese Pflichten werden absehbar jedoch von diesen auch an KMU – zum Beispiel als Zulieferer oder Kreditnehmer – weitergereicht, sodass auch sie einem verstärkten Druck ausgesetzt sind, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. KMU, die das nicht leisten können, könnten zukünftig Schwierigkeiten bei der Finanzierung haben.“

Der bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Hubert Aiwanger: „Der Ukraine-Krieg stellt die Unternehmen vor hohe Herausforderungen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Mittelstand als wirtschaftlicher Eckpfeiler in den Regionen nicht durch Berichts- und Offenlegungsanforderungen zusätzlich über Gebühr belastet wird. Eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung der Sustainable-Finance-Regelungen ist in der jetzigen Situation wichtiger denn je.“

Weitere Informationen zum Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg und Bayern

Der Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg und Bayern zielt darauf ab, bei der weiteren Fortentwicklung der Regelwerke zur Umsetzung des "Sustainable Finance Action Plan" der Europäischen Union von 2018 auf europäischer Ebene die Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen frühzeitig zu berücksichtigen, um effektive und zielgenaue Regelungen zu gewährleisten. So wird die Bundesregierung in dem Beschluss darum gebeten, bei der Fortentwicklung der Taxonomieverordnung als Teil des "Sustainable Finance Action Plan" im Rahmen des Europäischen Green Deals verstärkt auf einfachere und praxisgerechtere Standards hinzuwirken. Auch bei der Entwicklung der neuen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach besonderes Augenmerk auf die Entwicklung passgenauer Standards für kleine und mittlere Unternehmen gerichtet werden. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, eine Vertretung des Mittelstands in dem neu zu besetzenden Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, der im Sommer seine Arbeit aufnehmen soll, sicherzustellen.

Weitere Informationen zum Europäischen Green Deal

Mit dem Europäischen Green Deal hat die Europäische Union das Ziel ausgerufen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Für die Umsetzung dieses Ziels hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen vorgeschlagen und bereits teilweise umgesetzt.

So soll mit der EU-Taxonomie als Teil des "Sustainable Finance Action Plan" beispielsweise einheitlich definiert werden, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten. Unternehmen erhalten in diesem Zusammenhang Vorgaben zur Berichterstattung über die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitskriterien. Diese Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen wird mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausgeweitet. Zudem sind Banken künftig verpflichtet, in ihren Berichten offenzulegen, welcher Anteil der Kredite an nachhaltig wirtschaftende Unternehmen im Sinne der Taxonomieverordnung ausgereicht wurden.

Bisher unterliegen kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden vielfach noch nicht unmittelbar den mit der Taxonomieverordnung verbundenen Berichts- und Offenlegungspflichten. Allerdings sind viele KMU bereits jetzt indirekt davon betroffen – beispielsweise in ihrer Funktion als Zulieferer großer Unternehmen. Als solche müssen sie vielfach bereits Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Zudem ist im Zuge der weiteren Fortentwicklung der Regelwerke eine Ausweitung dieser Berichts- und Offenlegungspflichten auch auf kleine und mittlere Unternehmen möglich.

Weitere Meldungen

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarktzahlen

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen: Der Arbeitsmarkt kommt weiterhin nicht in Schwung

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Delegationsreise

Hoffmeister-Kraut mit Wirtschaftsdelegation in China

Wirtschaftsministerin informiert sich in China über intelligente und vernetzte Transportlösungen und Robotik.

Eine Roboterhand tippt auf einem Monitor aus Glas
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg muss bei den AI Giga Factorys eine gewichtige Rolle spielen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich bei der Europäischen Kommission in Brüssel für den Standort Baden-Württemberg im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt und um eine Beteiligung bei den AI Giga Factorys geworben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Mindestlohn

Zumeldung: Entscheidung der Mindestlohnkommission

Zur heutigen Entscheidung der Mindestlohnkommission äußert sich Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Brüssel

Ministerin fordert in Brüssel konkretere Schritte ein

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich heute (26. Juni) in Brüssel nachdrücklich für mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa eingesetzt.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Reise

Wirtschaftsstaatssekretär zu Gesprächen in Paris

Auf Einladung des französischen Botschafters für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Philippe Voiry ist Staatssekretär Dr. Patrick Rapp aktuell in Paris.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

IAW und Universität Hohenheim legen Konjunkturprognose für Baden-Württemberg vor

Das Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) legte in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim am 25. Juni seine aktuelle Konjunkturprognose vor. Demnach zeichnet sich für das laufende Jahr eine konjunkturelle Erholung ab.

Häuserfassaden / ©Friedberg - Fotolia
Fachkongress

Fachkongress „Innenstädte und Ortszentren neu denken“

Fachkongress „Innenstädte und Ortszentren neu denken“ zeigt Wege für zukunftsfähige Innenstädte auf.

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.

Intensivberatungen von Einzelhändlern mit weiteren 1,4 Millionen Euro gefördert

Bis Ende 2026 sollen mindestens 150 Einzelhandelsunternehmen in Baden-Württemberg von den Intensivberatungen profitieren und mit Unterstützung von branchenerfahrenen Fachberatern ihre Geschäftsmodelle modernisieren können.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 startet

Ab sofort können Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2026 (TIP) stellen.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Bundesrat

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat ein

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für bü-rokratische Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Lieferkettenrichtlinie ein.

Portraitbilder Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Start Förderinitiative für Quantencomputing – 8,5 Millionen Euro für Verbundforschung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat am 11. Juni 2025 eine neue Ausschreibung zur Förderung eines Verbundforschungsvorhabens im Bereich Quantencomputing veröffentlicht.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderung

Förderung Forschungsinstitute der Innovationsallianz BW mit rund 39,7 Millionen Euro

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Ar-beit der Forschungsinstitute der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) im Jahr 2025 mit einer Grundfinanzierung in Höhe von insgesamt rund 39,7 Millionen Euro.

Wirtschaftsministerkonferenz 2025
Wirtschaftsministerkonferenz 2025

Hoffmeister-Kraut: Mehr Unternehmertum wagen

Die Wirtschaftsministerkonferenz 2025 (WMK) hat sich unter Vorsitz von Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf zahlreiche Initiativen vereinbart.

Europaflagge / ©Harald Richter
Luft- und Raumfahrt

Strategische Weichenstellung für Europas Raumfahrt

Drei Bundesländer fordern klare deutsche Position zur ESA-Konferenz