Baden-Württemberg und Bayern haben sich bei der heute beendeten Wirtschaftsministerkonferenz erfolgreich für die Belange kleiner Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingesetzt. Aktuell werden im Rahmen des Europäischen Green Deals auf europäischer Ebene Regelwerke zur Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht entwickelt. Auf Initiative beider Länder hat die Konferenz beschlossen, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen soll, die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) frühzeitig zu berücksichtigen und sich für einfachere und praxisgerechtere Standards einzusetzen.
Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsberichtspflichten nicht so komplex ausgestaltet sind, dass sie ihre Kapazitäten übersteigen. Eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft kann nur dann gelingen, wenn die Regelungen auch umsetzbar sind. Immer dicker werdende Berichtswerke leisten per se keinen Beitrag zum Klimaschutz, sondern binden vor allem bei KMU wichtige Ressourcen. Ihre Belange müssen daher auf allen Ebenen stärker als bisher mitgedacht werden. Zwar sind aktuell weitestgehend nur größere Unternehmen von den Berichtspflichten betroffen. Diese Pflichten werden absehbar jedoch von diesen auch an KMU – zum Beispiel als Zulieferer oder Kreditnehmer – weitergereicht, sodass auch sie einem verstärkten Druck ausgesetzt sind, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. KMU, die das nicht leisten können, könnten zukünftig Schwierigkeiten bei der Finanzierung haben.“
Der bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Hubert Aiwanger: „Der Ukraine-Krieg stellt die Unternehmen vor hohe Herausforderungen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Mittelstand als wirtschaftlicher Eckpfeiler in den Regionen nicht durch Berichts- und Offenlegungsanforderungen zusätzlich über Gebühr belastet wird. Eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung der Sustainable-Finance-Regelungen ist in der jetzigen Situation wichtiger denn je.“
Weitere Informationen zum Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg und Bayern
Der Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg und Bayern zielt darauf ab, bei der weiteren Fortentwicklung der Regelwerke zur Umsetzung des "Sustainable Finance Action Plan" der Europäischen Union von 2018 auf europäischer Ebene die Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen frühzeitig zu berücksichtigen, um effektive und zielgenaue Regelungen zu gewährleisten. So wird die Bundesregierung in dem Beschluss darum gebeten, bei der Fortentwicklung der Taxonomieverordnung als Teil des "Sustainable Finance Action Plan" im Rahmen des Europäischen Green Deals verstärkt auf einfachere und praxisgerechtere Standards hinzuwirken. Auch bei der Entwicklung der neuen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach besonderes Augenmerk auf die Entwicklung passgenauer Standards für kleine und mittlere Unternehmen gerichtet werden. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, eine Vertretung des Mittelstands in dem neu zu besetzenden Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, der im Sommer seine Arbeit aufnehmen soll, sicherzustellen.
Weitere Informationen zum Europäischen Green Deal
Mit dem Europäischen Green Deal hat die Europäische Union das Ziel ausgerufen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Für die Umsetzung dieses Ziels hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen vorgeschlagen und bereits teilweise umgesetzt.
So soll mit der EU-Taxonomie als Teil des "Sustainable Finance Action Plan" beispielsweise einheitlich definiert werden, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten. Unternehmen erhalten in diesem Zusammenhang Vorgaben zur Berichterstattung über die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitskriterien. Diese Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen wird mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausgeweitet. Zudem sind Banken künftig verpflichtet, in ihren Berichten offenzulegen, welcher Anteil der Kredite an nachhaltig wirtschaftende Unternehmen im Sinne der Taxonomieverordnung ausgereicht wurden.
Bisher unterliegen kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden vielfach noch nicht unmittelbar den mit der Taxonomieverordnung verbundenen Berichts- und Offenlegungspflichten. Allerdings sind viele KMU bereits jetzt indirekt davon betroffen – beispielsweise in ihrer Funktion als Zulieferer großer Unternehmen. Als solche müssen sie vielfach bereits Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Zudem ist im Zuge der weiteren Fortentwicklung der Regelwerke eine Ausweitung dieser Berichts- und Offenlegungspflichten auch auf kleine und mittlere Unternehmen möglich.