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Bundesrat: Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sprach im Bundesrat zum Dritten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Gesetzentwurf soll den Rechtsrahmen für die Entwicklung der nationalen Wasserstoffinfrastruktur schaffen.

Am 15. Dezember sprach Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut im Bundesrat zum Dritten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Gesetzentwurf soll den Rechtsrahmen für die Entwicklung der nationalen Wasserstoffinfrastruktur schaffen. „Wasserstoff ist eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft. Daher müssen jetzt beim Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur die Weichen richtig gestellt werden. Die Pläne der Bundesregierung gehen nicht weit genug“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Die Planungen für das Wasserstoff-Kernnetz, das ein Grundgerüst für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland bilden soll, befinden sich in den letzten Abstimmungsphasen. „Umso misslicher ist, dass weite Teile Baden-Württembergs nicht für einen Anschluss an das Kernnetz vorgesehen sind. Eine besondere Stärke Baden-Württembergs ist, dass sich erfolgreiche Unternehmen nicht nur in industriellen Zentren befinden, sondern in der gesamten Fläche des Landes. Aus diesem Grund können wir uns weiße Flecken auf der Wasserstofflandkarte nicht leisten. Unsere Aufgabe ist es daher, dafür zu sorgen, dass wichtige Wirtschaftsregionen nicht aufgrund eines nicht ausreichenden oder fehlenden Wasserstoff-Netzwerkes abgehängt werden“, so die Wirtschaftsministerin weiter.

Baden-Württemberg hatte im Rahmen der Bundesratsbefassung zum EnWG am 15. Dezember 2023 einen Plenarantrag eingebracht und Nachbesserungsbedarf beim Finanzierungskonzept des Wasserstoff-Kernnetzes gefordert. Denn auch hier sieht die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Anpassungsbedarf: „Die Politik muss angemessene Rahmenbedingungen zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes auf den Weg zu bringen, damit die erforderlichen Beträge zum Aufbau der Wasserstoffnetze auch tatsächlich investiert werden.“ Zur Planungssicherheit gehöre auch, angemessene Rahmenbedingungen zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes auf den Weg zu bringen.

Mit dem Plenarantrag soll damit das Investitionsumfeld für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes verbessert werden. Denn letztlich muss die Finanzierung gesichert sein, bevor der Netzaufbau starten kann.

Ministerin Hoffmeister-Kraut abschließend: „Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist eines klar: Die Verfügbarkeit von Wasserstoff wird zum zentralen Standortfaktor. Nur mit Wasserstoff werden wir den Weg in eine klimaneutrale Zukunft erfolgreich gestalten und Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze sichern. Daher ist die Versorgung mit Wasserstoff für unser Industrieland eminent wichtig. Dazu braucht es ein örtliches, regionales, nationales und internationales Wasserstoffnetz. Es ist deshalb erforderlich, dass das Kernnetz sukzessive und zeitnah erweitert wird, wenn Unternehmen entsprechende Bedarfe melden.“

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