berufliche Ausbildung

Erhöhte Landeszuschüsse zu Internatskosten während des Blockunterrichts für Berufsschüler

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Die Zuschüsse des Landes, die Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Internatskosten während des Blockunterrichts erhalten, sollen ab dem Schuljahr 2016/2017 verdoppelt werden. Statt bislang 6 Euro sollen 12 Euro Zuschuss je Tag zur finanziellen Unterstützung bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung bereitgestellt werden.

Im zweiten Nachtragshaushalt 2015/2016 sind dafür zusätzlich vier Millionen Euro vorgesehen. „Das Land trägt damit ein Drittel der durchschnittlichen Unterbringungskosten“, sagten Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid und Kultusminister Andreas Stoch am 30. November 2015 in Stuttgart. „Durch die erhöhten Zuschüsse wird die wichtige berufliche Ausbildung weiter gestärkt.“ Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, erklärte: „Wir freuen uns über diesen Beleg dafür, dass die Landesregierung die Bedeutung der dualen Ausbildung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg im Blick hat.“

Von landesweit rund 60.000 Schülerinnen und Schülern im Blockunterricht sind durchschnittlich 15.000 während der Unterrichtsphasen in Wohnheimen untergebracht. Für Unterkunft und Verpflegung fallen Kosten von durchschnittlich etwa 36 Euro an. Das Land zahlt dazu einen freiwilligen Zuschuss in Form eines Festbetrags. Auch viele Ausbildungsbetriebe beteiligen sich an den Kosten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien war das Ziel vereinbart worden, dass die Unterbringung für Auszubildende gesichert und bezahlbar sein müsse. Dafür sollte die Finanzierung geprüft werden.

„In den überregionalen Fachklassen werden unsere Fachkräfte der Zukunft ausgebildet“, betonte Minister Schmid. „Das hat nicht nur eine lange Tradition, sondern ist auch von hoher Qualität. Es steht außer Frage, dass die gute Ausbildung Berufsschülern offen stehen muss - unabhängig davon, ob sie auf eine kostenpflichtige, auswärtige Unterkunft angewiesen sind oder nicht. Deshalb machen wir die gesamte berufliche Ausbildung durch einen erhöhten Zuschuss zu den Internatskosten noch attraktiver.“

„Es ist ein zentraler Aspekt von Bildungsgerechtigkeit, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg gute Rahmenbedingungen vorfinden, um den von ihnen gewünschten Abschluss erwerben zu können“, so Minister Stoch. „Dazu zählt auch, dass die jungen Menschen, die im Rahmen ihrer Ausbildung Blockunterricht erhalten und deshalb ein Internat besuchen müssen, bei den Unterkunftskosten entsprechend unterstützt werden. Denn es darf nicht sein, dass es am Ende vom Geldbeutel der Eltern abhängt, ob ein junger Mensch sich seine Ausbildung leisten kann. Ich freue ich mich sehr, dass wir heute gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute und faire Lösung gefunden haben.“

Präsident Reichhold begrüßte die Drittellösung als Einstieg in eine schrittweise weitere Erhöhung der Internatskostenzuschüsse: „Die Entscheidung eines Schülers für einen überregional beschulten Ausbildungsberuf darf nicht zur Folge haben, dass er bei der Erfüllung seiner Schulpflicht gegenüber anderen berufsschulpflichtigen Auszubildenden finanziell benachteiligt wird.“ In den meisten Fällen übernehme der Betrieb die restlichen zwei Drittel der Kosten für seine Lehr-linge. Das Handwerk habe sich schon lange mit Nachdruck für eine Erhöhung eingesetzt, meinte Reichhold. Einsparungen auf schulischer Seite dürften nicht zu Lasten der Ausbildungsbetriebe gehen. Nun gehe es darum, die erhöhten Internatskostenzuschüsse auch in zukünftigen Haushaltsplänen fest zu verankern.

Weitere Informationen:
Blockunterricht ist eine Form des Teilzeitunterrichts. Je nach Ausbildungsbereich wird er auch in der Nähe des jeweiligen Ausbildungs- und Wohnorts von Auszubildenden angeboten. Damit ist nicht in jedem Fall eine auswärtige Unterbringung notwendig.

Der Zuschuss des Landes an den Verpflegungs- und Unterbringungskosten ist eine freiwillige Leistung und in einer Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums geregelt.

Am Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist derzeit noch ein Verfahren über die Erstattung der Unterbringungs- und Betreuungskosten anhängig. Die nun zugesagte Erhöhung der Zuschüsse von 6 auf 12 Euro je Tag erfolgt unabhängig von dem Verfahren.

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