Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sprach am 10. Mai 2014 beim Festakt „20 Jahre UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Maulbronn“, das am 11. Dezember 1993 als erstes Kulturdenkmal in Baden-Württemberg in die Welterbeliste aufgenommen wurde.
„Baden-Württemberg ist mit Recht stolz auf sein kulturelles Erbe. Die Landesregierung stellt sich der Verantwortung, diese Kulturschätze zu erhalten. Bis Ende 2016 investieren wir rund acht Millionen Euro in den Erhalt des Klosters Maulbronn als Teil des UNESCO-Welterbes. Vom Zeitpunkt der Ernennung zum Welterbe 1993 bis heute hat das Land Baden-Württemberg in den Erhalt der Klosteranlage rund 46 Millionen Euro investiert.
„Zum Erhalt gehören nicht nur Bauen und Sanieren, sondern auch eine angemessene und verträgliche Nutzung des Ensembles im Sinne eines gelebten Denkmalschutzes“, betonte Schmid. Seit Jahren kann Kloster Maulbronn steigende Besucherzahlen verzeichnen. Im Jahr 2013 waren es rund 230.000 Gäste.
Zu den großen Baumaßnahmen seit dem Jahr 2000 zählen die 2000 bis 2004 erfolgte Instandsetzung des Dachreiters, des Chores mit Chorgestühl und des Querhauses sowie der 2007 begonnene Umbau der Schul- und Internatsräume des Evangelischen Seminars. In 2013 wurde die Renovierung der Klosterkirche abgeschlossen. Bereits begonnen hat die Sanierung der Hörsäle und des südlichen Herrendorments. Zusammen mit der geplanten Renovierung des nördlichen Teils des Herrendorments wird das Land so bis Ende 2016 weitere rund 8 Millionen Euro für den Erhalt der Klosteranlage aufwenden.
Allen baulichen Maßnahmen am UNESCO-Kulturdenkmal gehen enge Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg als Vertreter des Eigentümers (Land Baden-Württemberg), der staatlichen Denkmalpflege und den Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg als Betreiber voraus. Diese drei Verwaltungsbereiche entfallen in die Zuständigkeit des Finanz- und Wirtschaftsministers. Auch die Gemeinde Maulbronn und der Ephorus als Vertreter der Klosterschule sind eingebunden.
Vier von insgesamt 38 Welterbestätten der Bundesrepublik Deutschland liegen in Baden-Württemberg. Auf die Klosteranlage Maulbronn folgten später die Klosterinsel Reichenau im Jahr 2000, der obergermanisch-rätische Limes im Jahr 2005 und die prähistorischen Pfahlbauten am Bodensee im Jahr 2011.
Die UNESCO hat mit ihrer Auszeichnung, der Eintragung als Welterbe, sowohl dem vollständig erhaltenen mittelalterlichen Klosterkomplex mitsamt seiner wirtschaftlichen Funktion als auch der religionsgeschichtlichen Bedeutung von Maulbronn Rechnung getragen. Die UNESCO hob in ihrer Begründung zur Aufnahme der Klosteranlage in die Welterbeliste 1993 insbesondere die Geschlossenheit und den Erhaltungszustand der Anlage hervor. Zu den Kriterien für eine Aufnahme in die Welterbeliste gehörte ein überzeugender Erhaltungsplan, wie er seit 1990 für den ummauerten Klosterkomplex als Managementplan besteht.
Betont hat die UNESCO-Kommission auch die „nahezu ungestörte topographische Situation“ der Klosteranlage in einer durch die Zisterzienser geprägten Kulturlandschaft mit Seen, Bewässerungssystemen und Fischteichen. Architektur und umliegende Kulturlandschaft verdeutlichen die geistige und wirtschaftliche Lebenswelt des Ordens. Das alles gibt einen anschaulichen Eindruck von den Besonderheiten der zisterziensischen Reformbewegung, ist doch die umliegende Landschaft der Klosteranlage bis heute ein Abbild der zisterziensischen „Idee vom Ganzen“.