Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist richtig, dass der Bund einen Rechtsanspruch auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz im Wunschberuf und in der Wunschregion nicht für erforderlich hält und die Betriebe auch nicht zu einer Umlagefinanzierung der Ausbildung verpflichtet“
„Die Pläne zur Ausbildungsgarantie des Bundes enthalten gute Aspekte. Etwa mehr Praktikumsmöglichkeiten und eine flexiblere Handhabung der Einstiegsqualifizierung können helfen, neue Ausbildungsbewerberinnen und Ausbildungsbewerber zu gewinnen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung.
„Es ist richtig, dass der Bund einen Rechtsanspruch auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz im Wunschberuf und in der Wunschregion nicht für erforderlich hält und die Betriebe auch nicht zu einer Umlagefinanzierung der Ausbildung verpflichtet“, betonte die Ministerin. „Mit der vom Bundeskabinett geplanten bundesweiten Ausbildungsgarantie erübrigt sich eine Insellösung für Baden-Württemberg, die mit Blick auf die vielen unbesetzten betrieblichen Ausbildungsplätze im Land auch nicht erforderlich ist. Selbstverständlich wollen wir im Sinne einer Chancengarantie in Baden-Württemberg jedem ausbildungsinteressierten Menschen die Möglichkeit geben, seinen Pfad in die Ausbildung zu finden“, so Hoffmeister-Kraut weiter.
Dafür wird beispielsweise der Modellversuch zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf konsequent ausgeweitet, mit dem Ziel, diesen in Baden-Württemberg bis 2025 flächendeckend umzusetzen. Ziel der Neugestaltung ist, mehr Jugendlichen den direkten Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen und Jugendliche mit Förderbedarf beim Übergang bestmöglich zu unterstützen. Kernpunkte der Neugestaltung sind eine systematische Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen, der Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung dual“ an beruflichen Schulen und ein regionales Übergangsmanagement bei den Stadt- und Landkreisen zur Umsetzung der Neugestaltung vor Ort. 31 der 44 Stadt- und Landkreise beteiligen sich bereits an der Neugestaltung. Das Wirtschaftsministerium fördert das regionale Übergangsmanagement und sogenannte AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter, die die jungen Menschen bei den Praktika und beim Übergang in Ausbildung unterstützen.