„Nur, wenn ausreichend Flächen zur Bebauung – gerade auch im preisgünstigen Marktsegment – zur Verfügung stehen, können wir dem herrschenden Wohnraummangel gezielt entgegenwirken. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg und seine Bündnispartner uns in unseren Anstrengungen unterstützen, mehr Flächen für den Wohnungsbau zu gewinnen“, kommentiert Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut das Positionspapier, das heute vorgestellt wurde. Die Forderungen seien zum Teil bereits im Rahmen der Wohnraum-Allianz besprochen und in die Empfehlungen aufgenommen, vieles sogar schon umgesetzt worden. Hoffmeister-Kraut machte deutlich, dass das Thema auch bei ihr oberste Priorität hat: „Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.“
Die Grundlage einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung sei eine bedarfsgerechte Ausweisung von Neubauflächen. „Ohne die Ausweisung neuer Bauflächen werden wir die Wohnraumnot nicht lösen können“, mahnte Hoffmeister-Kraut. Wie die Bündnispartner sehe sie hierbei auch Beschleunigungserfordernisse in den Verfahren.
Bereits im August 2018 hat Hoffmeister-Kraut angekündigt, einen „Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW“ einzurichten, der in Ergänzung des Förderprogramms „Wohnungsbau BW“ dazu beitragen soll, den Wohnraummangel zu bekämpfen. „Ein Bestandteil unseres geplanten Kommunalfonds ist der Aufbau eines Grundstücksfonds, der es Gemeinden ermöglicht, Wohnbauflächen zu erwerben, wozu sie sonst selbst nicht in der Lage sind“, so die Ministerin. Daneben sollen kommunale Initiativen unterstützt werden, um Wohnraum und Flächen zu aktivieren. Aber auch nichtinvestive Maßnahmen der Kommunen wolle man unterstützen, die insbesondere darauf abzielen, ungenutzten privaten Wohnraum im Mietwohnungsbestand zu akquirieren. „Meine Vorschläge liegen seit Sommer 2018 auf dem Tisch“, betonte Hoffmeister-Kraut.
Der Gemeindetag empfiehlt in seinem Papier, das beschleunigte Bebauungsplanverfahren im Außenbereich nach § 13b Baugesetzbuch zu entfristen. Auch das Wirtschaftsministerium unterstützt das Ziel, diese Vorschrift zu entfristen. Deshalb wird sich Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf Bundesebene auch weiter dafür einsetzen, das Baugesetzbuch entsprechend zu ändern. „Diese Regelung ist eine enorme Erleichterung für unsere Städte und Gemeinden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen“, so Hoffmeister-Kraut. Die Regelung des § 13b BauGB ist bislang bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Sie erlaubt es den Kommunen, Bebauungspläne schneller und leichter aufzustellen, als es beim Normalverfahren möglich wäre.
Auch die Forderung, Bürgerbegehren zu komprimieren, wurde innerhalb der Wohnraum-Allianz bereits diskutiert. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration wird die erweiterten Möglichkeiten für Bürgerbegehren, die nach der Gemeindeordnung bestehen, und deren Auswirkungen auf die kommunale Bauleitplanung noch in diesem Jahr auswerten.
Zur Forderung, die artenschutzrechtliche Prüfung besser in den Rahmen der Bauleitplanung einzubinden, sagte die Ministerin: „Es ist bekannt, dass artenschutzrechtliche Anforderungen die Bauleitplanung verzögern können. Deshalb erarbeiten wir derzeit gemeinsam mit dem Umweltministerium und einem Fachbüro einen Handlungsleitfaden für unsere Kommunen. In die Erarbeitung sind u. a. auch die Kommunalen Landesverbände aktiv eingebunden. So wollen wir den Planungsträgern wertvolle Hinweise für einen praxisgerechten Umgang mit dem Artenschutz und bei Einzelbauvorhaben geben.“