Der Ministerrat hat heute Eckpunkte für das zweite wohnungspolitische Maßnahmenpaket beschlossen. Kern des Pakets ist es, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die so genannte Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent abzusenken, um Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen zu deckeln.
„Mit der Absenkung der Kappungsgrenze geht Baden-Württemberg über die Mietpreisbremse hinaus, weil wir neben Neuvermietungen auch bestehende Mietverträge erfassen,“ sagte Schmid nach der Sitzung des Ministerrats. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze setzt die Landesregierung die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit um und ergänzt die geplante Mietpreisbremse, die sich auf Mieterhöhungen bei Neuvermietungen bezieht.
Neben der Absenkung der Kappungsgrenze umfasst das im Ressort von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid erstellte Maßnahmenpaket auch eine mögliche Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen von drei auf bis zu zehn Jahre. Beide Instrumente sollen im Frühjahr 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zur Anwendung kommen. Das Land will bis zum Frühjahr 2015 die notwendigen Rechtsverordnungen erlassen. Zudem wird die Landesregierung die Mietpreisbremse für Wiedervermietungen so schnell wie möglich umsetzen, sobald der Bund die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen hat.
Voraussetzung für die Anwendung ist eine rechtssichere Abgrenzung einer Gebietskulisse für das Land. Das heißt, die Instrumente benötigen eine landesweit einheitliche und aktuelle Datengrundlage, um Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festzulegen, also diejenigen Gebiete, in denen die Verordnung gelten wird. Das ist nach Auffassung von Experten gerade in Ballungsräumen wichtig in der Frage, wie weit sich der vor allem innerstädtisch zu vermutende Wohnungsmangel hinaus in die Städte und Gemeinden in den so genannten Speckgürteln zieht.
Zur Definition der Datengrundlage hat das Ministerium für Finanzen und Wirt-schaft Anfang April einen Erörterungstermin mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und den kommunalen Landesverbänden durchgeführt. Geeinigt hat man sich auf jenen Kriterienkatalog, den Schmid im Kabinett vorgestellt hat.
Datengrundlage sind die fortgeschriebenen Daten des Statistischen Landesamts aus dem Zensus 2011. Wichtigster Indikator ist der so genannte Wohnungsversorgungsgrad. Der Wohnungsversorgungsgrad ergibt sich durch die Gegenüberstellung der „Haushalte mit Wohnungsbedarf“ und dem „zu berücksichtigenden Wohnungsbestand“. Dieses Verhältnis von Wohnungen zu Haushalten sagt - unabhängig von der tatsächlichen Verteilung - aus, wie viele Wohnungen für die Nutzung durch private Haushalte zur Verfügung stehen. Ergänzt werden sollen diese Daten durch Kriterien wie beispielweise der Wohnungsleerstandsquote oder der Mietbelastungsquote (Mietbelastung von Haushalten mit durchschnittlichen Einkommen).
Damit ist der Grundstein zur Anwendung der Kappungsgrenze und der verlängerten Kündigungssperrfrist gelegt. Beide Maßnahmen sollen im Frühjahr 2015 in Kraft treten, wenn die Gebietskulisse erstellt ist.
Bereits umgesetzt hat die Landesregierung ihr erstes wohnungspolitisches Maßnahmenpaket. Ende 2013 traten das Gesetz über ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum und die Umwandlungsverordnung in Kraft. Daraufhin hat Freiburg Ende Januar 2014 als erste Stadt in Baden-Württemberg eine Satzung für ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. In Konstanz wird derzeit eine entsprechende Satzung im Gemeinderat beraten. Die Umwandlungsverordnung gilt beispielsweise in Stuttgart im Bereich der Erhaltungssatzung für das Nordbahnhofviertel. Zudem schuf die Landesregierung die Möglichkeit, landeseigene Grundstücke für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung verbilligt veräußern zu können.
Tragende Säule der Wohnungspolitik der grün-roten Landesregierung ist das 63 Millionen Euro umfassende Landeswohnraumförderungsprogramm. Die Nachfrage nach den Programmen ist mit der 2013 umgesetzten Neuausrichtung stark angestiegen. De facto bietet Baden-Württemberg mit dem Programm seit 2013 unter anderem zinslose Darlehen für Investoren, die sozialen Wohnraum schaffen oder modernisieren. Damit betrat Baden-Württemberg Neuland in der Wohnungsbauförderung.