Der Bundesrat hat am 14. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld die Zustimmung verweigert. Neben anderen Bundesländern hat sich auch Baden-Württemberg intensiv mit Änderungsvorschlägen in das Bundesratsverfahren eingebracht.
Der Gesetzentwurf ist aus Sicht von Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in zentralen Punkten überarbeitungsbedürftig: „Unser Sozialstaat bleibt nur funktionsfähig, wenn es neben Rechten auch Pflichten gibt. Wir müssen mehr denn je die große Mehrheit der Arbeitswilligen bestmöglich unterstützen und den wenigen Dauerverweigerern Grenzen aufzeigen. Wie von der Ampel vorgeschlagen das Prinzip des Förderns und Forderns zu verlassen, wäre arbeits- und wirtschaftspolitisch falsch“, sagte die Ministerin in Berlin
Aus Sicht von Hoffmeister-Kraut sei es richtig, sofort die Anhebung der Regelsätze zu beschließen. „Ich bin ausdrücklich für die Erhöhung der Regelsätze. Die gestiegenen Preise sind schon lange in der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger angekommen, ganz besonders bei Menschen mit eingeschränkten finanziellen Spielräumen. Hier brauchen wir eine schnelle Abhilfe. Die höheren Leistungen müssen im Januar kommen. Auch die Jobcenter brauchen zügig Klarheit, um die Änderungen rechtzeitig umsetzen zu können.“
Es sei nicht die Zeit für politische Grabenkämpfe, betonte Hoffmeister-Kraut und rief alle Seiten auf, kompromissbereit zu sein: „Machen wir das Bürgergeld gemeinsam zum Erfolgsmodell, das zum einen die Menschen bestmöglich dabei unterstützt, ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten und zum anderen den Fachkräftemangel in den Unternehmen lindert. Es geht nicht darum, die Reform zu verhindern – es geht darum, die Reform aufzuwerten, die Perspektiven der Arbeitslosen zu verbessern und die Akzeptanz des Bürgergelds zu stärken.“
So richtig es sei, die Regelsätze anzuheben und Qualifizierungen sowie Weiterbildungen zu fördern, so falsch sei das Anreizsystem des Bundesarbeitsministers in vielen anderen Bereichen. „Die Änderungsvorschläge der Bundesregierung greifen viel zu kurz, die wesentlichen Kritikpunkte sind bislang nicht ausgeräumt“, sagte sie weiter. Es bedürfte noch einiger Korrekturen, so etwa mit Blick auf die Verbindlichkeit von Vereinbarungen mit den Jobcentern, bei den Karenzzeiten für Vermögensprüfung und Unterkunftskosten, bei der Sanktionierung, wenn Mitwirkungspflichten verletzt werden, und bei der Einkommensanrechnung. „Was wir jetzt beschließen, berührt den Kernbereich unserer sozialen Sicherungssysteme für die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte. Das muss wohl überlegt sein. Schnellschüsse darf es hier nicht geben.“ Hoffmeister-Kraut warb für eine sachlich geführte Debatte, in der auch die Kritik von Experten und aus der Verwaltungspraxis ernsthaft diskutiert werde.
Zur Wahrheit gehöre auch, betonte die Ministerin, dass die Jobcenter ausreichend Zeit und vor allem finanzielle Mittel bräuchten, um sich auf die Bürgergeldreform vorzubereiten. „Ich bin froh, dass offenbar nun auch der Bundesfinanzminister einsieht, dass eine so umfangreiche Reform nicht gelingen kann, wenn zusätzlich zu den ohnehin großen Belastungen auch noch die Finanzmittel der Jobcenter gekürzt werden.“