Meisterpflicht

Zumeldung zur geplanten Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte anlässlich der Mitteilung der Bundesregierung zur Reform der Handwerksordnung: „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein positives Signal für das Handwerk. Die Meisterpflicht trägt durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.“ 

Der Meisterbrief im Handwerk sei ein Qualitätsversprechen für das Produkt und die Dienstleistung des jeweiligen Gewerks, so Hoffmeister-Kraut. „Die Erfahrungen seit dem Wegfall der Meisterpflicht zeigen, dass die Betriebe, die von einem Inhaber ohne berufliche Qualifikation geführt werden, in geringerem Maße ausbilden als Meisterbetriebe.“ Zudem würden diese wesentlich schneller wieder vom Markt verschwinden, was entsprechende Probleme bei Gewährleistungsansprüchen mit sich bringe, ergänzte die Ministerin. 

„Ich bin nun zuversichtlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen wird. Die Landesregierung wird das weitere Verfahren konstruktiv begleiten und unterstützen, damit die novellierte Handwerksordnung wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann“, sagte die Wirtschaftsministerin.

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