Denkmalförderung

Erste Tranche des Denkmalförderprogramms 2019: 5,3 Millionen Euro für 130 Kulturdenkmale

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Freiburger Münster bei Sonnenschein

Mit rund 5,3 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 130 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Mit seinen mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmalen sowie über 82.000 archäologischen Denkmalen besitzt Baden-Württemberg einen der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands. Diesen gilt es einmal mehr zu schützen. Denn Denkmale stiften Identität, sie sind lebendige Orte der Erinnerung und ein wertvolles Stück Heimat“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz.

Unter den 130 Kulturdenkmalen, die in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019 unterstützt werden, sind 74 private. Hinzu kommen 31 kirchliche und 25 kommunale Denkmale.

Gefördert werden beispielsweise Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie die Münster in Ulm und Freiburg und die Stiftskirche Liebfrauen in Baden-Baden, die eine Zuwendung in Höhe von 128.810 Euro erhält. Die katholische Kirchengemeinde St. Magnuns in Ammerbuch-Altingen erhält 61.020 Euro für die Maßnahmen Innenrenovation der Raumschale und Außenputz Turm.

Auch Maßnahmen an kommunalen Bauten werden unterstützt, so zum Beispiel die Restaurierung der Ufermauer des Schlosses Monfort in Langenargen mit 192.970 Euro oder die restauratorische Sanierung des Spiegelsaales und des Treppenhauses des Palais Seligmann (Rathaus) in Leimen mit 37.540 Euro oder die Restaurierung von 200 Stellkulissen des Konzerthauses in Ravensburg mit 108.870 Euro.

Zuwendungen erhalten ebenfalls private[1] Vorhaben, beispielsweise die ehemalige Klosteranlage Heiligkreuztal; hier sollen im Nord- und Westflügel Wandmalereien und das Gewölbe restauriert werden. Im Schloss Monrepos sollen die historischen Fenster Instand gesetzt werden.

 

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a.N. zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.

Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben (PDF) (1)

[1] Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragsteller nicht weitergegeben werden. Bei den o.g. Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümer vor.

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