Anfang 2024 soll die bestehende deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe fortgeschrieben werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst schlagen gemeinsam die frühkeltischen Fürstensitze Heuneburg und Glauberg für das nationale Vorauswahlverfahren vor.
„Die Heuneburg und der Glauberg sind Teil eines herausragenden Netzwerks frühkeltischer Fürstensitze und gehören zu den bedeutendsten Geländedenkmalen der keltischen Geschichte. Als wirtschaftliche und kulturelle Zentren ihrer Zeit beeindrucken sie uns mit ihren stadtartigen Strukturen, gewaltigen Befestigungsanlagen und Großgrabhügeln mit reich ausgestatteten Prunkgräbern bis heute“, erklärten die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die hessische Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn.
„Um die Bedeutung der Stätten zu untermauern, haben wir uns dazu entschlossen, zusammen mit Hessen einen Nominierungsvorschlag einzureichen. Gemeinsam werden wir ein überzeugendes Konzept für das anstehende nationale Vorauswahlverfahren erarbeiten, um das Projekt zu einem gemeinsamen Erfolg zu machen“, kündigte Hoffmeister-Kraut an. Die baden-württembergische Ministerin hatte ihrer hessischen Kollegin den Vorschlag eines gemeinsamen Nominierungsprojektes unterbreitet.
„Die archäologische Stätte auf dem Glauberg zeigt auf besonders herausragende Art und Weise den engen Austausch der frühkeltischen Kultur in Europa untereinander und mit den mediterranen Kulturen“, führte Dorn aus. „Hiervon zeugen reiche und europaweit bedeutende Funde, insbesondere die einzigartige Sandsteinstatue des sogenannten Keltenfürsten aus einem der Großgrabhügel sowie die Reste von mindestens drei weiteren, zerschlagenen Statuen. Ich freue mich, dass wir mit dem Nominierungsvorschlag die Möglichkeit haben, unser gemeinsames kulturelles Erbe in seiner Einmaligkeit darzustellen.“ Für beide Länder sei es eine große Chance, mit dem Glauberg im Schulterschluss mit der Heuneburg am nationalen Vorauswahlverfahren für die neue deutsche Tentativliste teilzunehmen.
„Unsere sechs Welterbestätten stehen beispielhaft für die herausragende Denkmallandschaft unseres Landes. Sie bilden eine einzigartige zeitliche und thematische Bandbreite innerhalb der deutschen UNESCO-Stätten ab: Von dem künstlerischen Erbe des ersten modernen Menschen 40.000 Jahre vor unserer Zeit bis hin zur Architektur der Moderne der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Heuneburg würde die Liste der baden-württembergischen Stätten hervorragend ergänzen“, erklärte Hoffmeister-Kraut abschließend.
Weitere Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg koordiniert als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes die baden-württembergischen Antragsverfahren für die Welterbeliste. Es betreut diese gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und fungiert im Land, gegenüber dem Bund und internationalen Partnern als für die Welterbestätten zuständiger Ansprechpartner. Das Landesamt für Denkmalpflege betreut die Heuneburg seit vielen Jahren denkmalfachlich und erforscht den Fundplatz und dessen Umland intensiv. Das Freilichtmuseum Heuneburg befindet sich seit dem 1. April 2020 in der Trägerschaft der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.
Aktuell steht die Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe an. Die nationale Tentativliste ist eine Vorschlagsliste der Bundesrepublik Deutschland für zukünftige Nominierungen von Stätten zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes. Pro Bundesland können bis Herbst 2021 zwei Nominierungsvorschläge für Kulturerbestätten in das aktuelle nationale Auswahlverfahren für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste eingebracht werden. Hierfür werden in den kommenden Monaten in den Ländern die Antragsunterlagen erarbeitet. Die Kulturministerkonferenz wird ein international besetztes Expertengremium zur Bewertung der eingegangenen Nominierungsvorschläge der Länder berufen. Eine Entscheidung der KMK, welche Stätten Anfang 2024 auf die deutsche Tentativliste gesetzt werden, wird für Ende 2023 erwartet. Nominierungen müssen bei der UNESCO mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie dort als Welterbeanträge eingereicht werden können. Deutschland kann jedes Jahr eine Kulturerbestätte bei der UNESCO für die Eintragung in die Welterbeliste nominieren. Die finalen Anträge für die Welterbeliste werden von der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris eingereicht.
In Deutschland sind aktuell 46 Welterbestätten in die UNESCO-Liste eingetragen, sechs davon liegen in Baden-Württemberg: Das Zisterzienserkloster Maulbronn (1993), die Klosterinsel Reichenau (2000), der Obergermanisch-Raetische Limes (2005), die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen (2011) und die beiden Le Corbusier-Häuser in der Stuttgarter Weissenhofsiedlung (2016). Im Juli 2017 erfolgte die Eintragung der Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb im Ach- und Lonetal in die UNESCO-Welterbeliste. Derzeit läuft zudem ein weiteres Antragsverfahren unter Beteiligung der Stadt Baden-Baden: Für elf europäische Kurstädte in sieben Staaten wurde unter der Federführung Tschechiens Anfang 2019 bei der UNESCO in Paris eine Bewerbung eingereicht. Über den Antrag wird das Welterbekomitee voraussichtlich im Sommer 2021 entscheiden.
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