Wohnraumförderung

Ministerrat beschließt Eckpunkte des Förderprogramms „Wohnungsbau BW 2017“ mit einem Volumen von 250 Millionen Euro

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Die Wohn- und Lebensqualität der Menschen in Baden-Württemberg hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Unser zentrales Ziel ist daher, ausreichenden und dabei vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zum 1. April wollen wir deshalb erstmals ein einheitliches Förderprogramm ‚Wohnungsbau BW 2017‘ auf den Weg bringen und die bisherige Wohnraumförderung breiter aufstellen und effizienter ausgestalten“, erklärte Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am 18. Januar 2017 in Stuttgart. „Mit vielen Neuerungen werden wir dafür sorgen, dass deutlich mehr Menschen im Land von bezahlbarem Wohnraum profitieren können. In vielen Regionen sind Mieten und Immobilienpreise drastisch gestiegen. Es fehlt insbesondere günstiger Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen.“

Höchste Wohnraumförderung jemals

„Mit einem Volumen von 250 Millionen Euro investiert das Land so viel wie seit langem nicht mehr“, hob Hoffmeister-Kraut hervor. Das sei im Vergleich zu 2015 (105 Millionen Euro) mehr als eine Verdoppelung der Mittel und auch im Vergleich zu 2016 (205 Millionen Euro) nochmals ein Zuwachs von mehr als 20 Prozent. Das Fördervolumen ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt: Das Förderprogramm ‚Wohnungsbau BW 2017‘ sieht 180,7 Millionen Euro für die Mietraumförderung, 62,3 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums, 6,5 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und 0,5 Millionen Euro für die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen vor. „Unser Ziel ist es, allein in diesem Jahr bis zu 11.000 Wohneinheiten zu fördern“, so die Ministerin. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es 6.436 Wohneinheiten, im noch laufenden Programm für 2016 bislang 5.260 Wohneinheiten. Darüber hinaus wurden verschiedene Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen.

Zusammenführung der bisherigen Programme

Neben der Anhebung des Fördervolumens sind auch weit reichende inhaltliche Änderungen vorgesehen: Die beiden Säulen der Wohnraumförderung, das bestehende Landeswohnraumförderungsprogramm sowie das Förderprogramm ‚Wohnraum für Flüchtlinge‘, werden zu einem Programm zusammengeführt. Hoffmeister-Kraut: „Diese Bündelung wird zu einer Vereinfachung und mehr Transparenz der Förderung beitragen.“ Die Berechtigung zum Bezug einer Sozialmietwohnung ist auch weiterhin vom Einkommen der wohnungssuchenden Haushalte abhängig. Diese Wohnberechtigung können auch Zuwanderer bzw. Geflohene erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie bleibeberechtigt sind oder zumindest eine dauerhafte Bleibeperspektive haben.

Erstmals landesweite Förderung

Künftig gilt die soziale Mietwohnraumförderung landesweit. Damit fällt die bisherige Orientierung an den Bedarfszentren des Landes weg. „Wir werden die Gemeinden im ländlichen Raum, die die Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen organisieren und künftig nicht mehr auf das Programm ‚Wohnraum für Flüchtlinge‘ zurückgreifen können, nicht im Regen stehen zu lassen. Die Ausweitung der Förderkulisse ist deshalb auch das richtige Signal an diese Gemeinden“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Neue und erweiterte Fördermöglichkeiten

Mit einer Strukturänderung der Förderarten der sozialen Mietwohnraumförderung wird einer Forderung der Wohnungswirtschaft nachgekommen. Künftig können die Antragsteller alternativ erstmals einen Zuschuss beantragen, der das Förderdarlehen in vollem Umfang ersetzt. „Dieser Vollzuschuss erweitert das Angebot um eine weitere attraktive Option“, so die Ministerin.

Höhere Einkommensgrenzen für sozialen Mietraum und Eigentum

Zudem sei eine Erhöhung der Einkommensobergrenze bei der sozialen Mietraumförderung für eine Familie mit zwei Kindern auf künftig 65.000 Euro geplant. Hoffmeister-Kraut: „Wir können die Augen nicht mehr davor verschließen, dass es in unseren Ballungszentren selbst für Haushalte mit mehr als nur einem relativ geringen Einkommen schwieriger wird, Zugang zu den Wohnungsmärkten zu finden. Auch diesen Familien müssen wir angesichts erheblich gestiegener Wohnkosten zumindest die grundsätzliche Chance zum Bezug einer Sozialmietwohnung eröffnen.“

Darüber hinaus soll durch die Anhebung der Einkommensgrenzen auch die Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum attraktiver werden. Hier soll die Einkommensgrenze für eine vierköpfige Familie künftig bei 75.000 Euro liegen. „Besonders für Familien ist das Wohneigentum nach wie vor erstrebenswert - auch als Altersvorsorge. Dem werden wir auch im Rahmen unserer Förderung Rechnung tragen.“

Gleichzeitig wird in der Förderung selbst genutzten Wohnraums die Differenzierung in der maximalen Darlehenshöhe, die derzeit nach Gebietskategorien gestaffelt sind und im ländlichen Raum die vergleichsweise geringste Unterstützung bieten, künftig aufgehoben. Das Förderdarlehen wird damit landesweit vereinheitlicht. Um Hausbanken eine Mitfinanzierung zu ermöglichen, werden die Darlehenshöchstbeträge reduziert. Im Gegenzug werden die Förderkonditionen für selbst genutztes Wohneigentum strukturell verbessert, indem die Zinsvergünstigung des Darlehens intensiviert und die Dauer der Zinsvergünstigung von derzeit zehn auf 15 Jahre ausgedehnt wird.

Verlängerte Bindungsdauer von Sozialwohnungen

In der sozialen Mietwohnraumförderung kann neben den derzeitigen Bindungsdauern von zehn, 15 oder 25 Jahren künftig auch eine Bindungsdauer von 30 Jahren als Gegenleistung zur Förderung gewählt werden. „Wir müssen versuchen, dem Abschmelzen bestehender Sozialbindungen nicht nur durch deren Neubegründung, sondern auch durch längere Miet- und Belegungsbindungen entgegenzuwirken“, erläuterte die Ministerin.

Positive Zwischenbilanz der Wohnraum-Allianz

„Die vielfältigen Aspekte wurde im Vorfeld mit vielen Akteuren des Wohnungs-marktes erörtert, so auch im Rahmen der Wohnraum-Allianz. Einige Empfehlungen der Allianz sind bereits in die Konzeption unseres neuen Förderprogramms zur Schaffung von mehr Wohnraum eingeflossen“, betonte Hoffmeister-Kraut. „Das belegt, dass wir mit dem Konzept der Wohnraum-Allianz auf dem richtigen Weg sind, den Wohnungsbau zügig voranzubringen.“

Die Landesregierung hat den Entwurf der Konzeption dem Landtag zugeleitet. Dort wird im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Kürze eine Anhörung stattfinden. Danach wird das Wirtschaftsministerium die Verwaltungsvorschrift zu dem neuen Förderprogramm in Kraft setzen.

Weitere Meldungen

Start-up BW Local - Symbolbild
Start-up BW Local

Landeswettbewerb Start-up BW Local – jetzt als gründungsfreundliche Kommune bewerben

Baden-Württembergische Kommunen haben jetzt wieder die Möglichkeit, gründungsfreundliche Strukturen aufzubauen und damit am Landeswettbewerb „Start-up BW Local – gründungsfreundliche Kommune“ teilzunehmen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Zumeldung zum Jahresbericht 2025 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)

Hoffmeister-Kraut äußert sich zum Jahresbericht 2025 des Deutschen Patent- und Markenamts - Baden-Württemberg weiter an der Spitze!

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Forderung Baden-Württembergs zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Forderung Baden-Württembergs zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes stärkt die Forschungsinstitute der Länder.

Mikrochip / ©Rutkovski.by
Förderung

Land stärkt Chip-Ökosystem und zukunftsweisende Halbleiter-Chipentwicklung zur KI

Land stärkt Chip-Ökosystem und zukunftsweisende Halbleiter-Chipentwicklung zur KI mit fünf Millionen Euro.

©Martina Berg, stock.adobe.com
Wirtschaftsstandort

Erweiterung der Hensoldt Optronics GmbH in Aalen

Erweiterung der Hensoldt Optronics GmbH in Aalen – Klares Bekenntnis zum Standort Baden-Württemberg.

Europaflagge / ©Harald Richter
Industrial Accelerator Act

EU veröffentlicht Industrial Accelerator Act

Hoffmeister-Kraut: Vorschlag weist in falsche Richtung

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Dienstleistungswirtschaft

Impulse für die Zukunft der Dienstleistungswirtschaft im Land

Die Dienstleistungswirtschaft ist ein wichtiger Pfeiler der baden-württembergischen Wirtschaft. Sie sichert Wertschöpfung und Beschäftigung, treibt Innovationen voran und gewinnt im Zuge des industriellen Strukturwandels weiter an Bedeutung.

Bescheidübergabe am 4. März 2026
Förderung

Land stärkt Innovationsstandort Baden-Württemberg mit rund 2,4 Millionen Euro

Land stärkt Innovationsstandort Baden-Württemberg mit rund 2,4 Millionen Euro

Glühbirnen / ©sdecoret - stock.adobe.com
Medizintechnik

Medizintechnik stärken: Land setzt sich in Brüssel erfolgreich für Reformen ein

Auf der Branchenveranstaltung „regularia“ in Tuttlingen hat sich Michael Kleiner, Ministerialdirektor am Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 3. März erneut für Medizintechnikbranche eingesetzt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Vertragspaket

Vertragspaket zwischen der Europäischen Kommission und des Schweizer Bundesrat

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut äußert sich zur Nachricht über die Unterzeichnung des Vertragspakets zwischen der Europäischen Union und der Schweiz durch die Europäische Kommission und den Schweizer Bundesrat.

Spatenstich Geradstetten
Förderung

Land fördert Neubau des Bildungscampus Geradstetten mit rund 21 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert den Ersatz-neubau für das Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V. in Geradstetten mit rund 21 Millionen Euro.

Übergabe der Verdienstmedaille an Herrn Kurt Lacher
Bundesverdienstmedaille

Wirtschaftsministerin überreicht Bundesverdienstmedaille an Kurt Josef Lacher

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, hat Kurt Josef Lacher im Rahmen einer Feierstunde die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Mercosur

Hoffmeister-Kraut: Wichtiges Signal für Europa als Wirtschaftsstandort

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich zur Ankündigung der EU-Kommission, das Freihandelsabkommen Mercosur anzuwenden.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarkt

Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2026

38 Kommunen werden mit einer Gesamtfördersumme von rund 14,9 Millionen Euro bei der Umsetzung ihrer touristischen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt.