„Das Ulmer Münster mit seinem höchsten Kirchturm der Welt ist ein Kulturdenkmal von herausragender nationaler und europäischer Bedeutung. Deshalb freue ich mich sehr, dass das Land die anstehenden Sanierungsmaßnahmen mit einer Förderung von 500.000 Euro in diesem Jahr unterstützt“, erklärte Peter Hofelich, Staatssekretär im Finanz- und Wirtschaftsministerium am 15. Mai 2015 bei der Übergabe des Förderbescheids an Dekan Ernst-Wilhelm Gohl von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ulm.
Nach Vollendung der umfassenden Sanierungs- und Sicherungsarbeiten am südlichen Chorturm, standen bis Mai 2015 die Restaurierung des mittelalterlichen Chors und der Chorfassade im Mittelpunkt. Die noch dringend notwendigen Arbeiten, insbesondere an der Ost-, Nord- und Südseite des Hauptturms werden voraussichtlich noch zehn Jahre dauern.
Mit der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ulm wurde November 2014 eine Fördervereinbarung mit dem Land über eine Zuwendung aus Mitteln der Denkmalförderung für den Schutz und die Pflege des Ulmer Münsters abgeschlossen. Danach werden für das Ulmer Münster jährlich bis zu 500.000 Euro aus dem Etat der Denkmalpflege zur Verfügung gestellt. Damit erkennt das Land das Ulmer Münster als Kulturdenkmal mit herausragender Bedeutung in Baden-Württemberg an und würdigt das große finanzielle Engagement der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ulm.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist die oberste Denkmalschutzbe-hörde. In Baden -Württemberg existieren schätzungsweise über 90.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale „Die Denkmalpflege ist in Baden-Württemberg eine Aufgabe mit Verfassungsrang. Danach genießen die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden“, so Hofelich weiter.
Aus der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2015 unterstützt die Landesregierung mit rund 4,6 Millionen Euro Erhalt, Sanierung und Nutzung von 115 baden-württembergischen Kulturdenkmalen. Rund 60 Prozent der Bewilligungen entfallen auf Vorhaben privater Eigentümer entfallen, 16 Prozent auf Vorhaben von Kommunen und 24 Prozent auf Vorhaben von Kirchen. Die Mittel des Denkmalförderprogramms stammen ausschließlich aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.