Bundesagentur für Arbeit

Amtszeit von Staatssekretärin Katrin Schütz im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit beendet

Staatssekretärin Katrin Schütz (Bild: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)

Die zweijährige Amtszeit von Staatssekretärin Karin Schütz als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) endete turnusgemäß zum 30. Juni 2020. Sie war für Baden-Württemberg als eine Vertreterin für die Öffentliche Bank für zwei Jahre benannt. Davor war sie zwei Jahre als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat tätig. Über ihre Zeit im wichtigsten Gremium der deutschen Arbeitsbehörde zog die Staatssekretärin heute (1. Juli) eine positive Bilanz: „Eine sehr spannende und lehrreiche Zeit geht zu Ende. Es war eine große Bereicherung, so nah an den essentiellen Fragen der Arbeitsmarktpolitik und der Grundsicherung für Arbeitssuchende dran zu sein und mich für die baden-württembergischen Belange einsetzen zu können“, so die Staatssekretärin.

Die Wirtschaftsstaatssekretärin wirkte in dieser Zeit unter anderem an der strategischen Weiterentwicklung der BA mit. „Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in der Wirtschaft, der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist es erforderlich, die inhaltliche Ausrichtung der Geschäftsstrategie dieser sehr großen und bedeutenden Behörde regelmäßig zu hinterfragen“, sagte Schütz. Die BA sei dabei, sich noch stärker zu einer dienstleistungsorientierten und kundenfreundlichen Behörde zu entwickeln. Dass ihr dies gelinge, zeige auch die aktuelle Corona-Krise, so die Staatssekretärin weiter. „Die Agenturen für Arbeit haben es in kürzester Zeit geschafft, auf die Krise zu reagieren. Innerhalb weniger Wochen konnten Kunden ihre Anliegen telefonisch oder online abwickeln. Anträge auf Kurzarbeit wurden schnell und zuverlässig bearbeitet und erste Gelder ausbezahlt“, sagte Schütz.

Zudem war es ihr ein Anliegen, dass das Beratungs- und Leistungsangebot der BA künftig stärker präventiv als bisher ausgerichtet wird. Angesichts des immer schnelleren Wandels der Arbeitswelt aufgrund der Digitalisierung gewinne die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von beschäftigten Arbeitnehmern zunehmend an Bedeutung, so Schütz. Insbesondere Themen wie Qualifizierung oder die Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) seien Schütz für ihre Arbeit im Verwaltungsrat daher besonders wichtig gewesen. So begrüße sie beispielsweise das Qualifizierungschancengesetz, mit dem die bestehenden Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit weiter ausgebaut wurden. „Vorrangig bleiben die Unternehmen und die Beschäftigten selbst verantwortlich für die Weiterqualifizierung. Neu ist, dass ein Teil der Weiterbildungskosten auch für ausgebildete Fachkräfte von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können, wenn Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen. Das ist der effektivste Weg, um Mitarbeitende weiter zu qualifizieren und für die Herausforderungen von Digitalisierung, Transformation und des Strukturwandels fit zu machen“, sagte Schütz.

Auch im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) konnte Schütz Ideen aus Baden-Württemberg einbringen: So diente das baden-württembergische Erfolgsprogramm „Passiv-Aktiv-Tausch“ für Langzeitarbeitslose als Vorbild für das Teilhabechancengesetz des Bundes. Der Förderansatz zur erfolgreichen Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wurde als Teil dieses Gesetzes, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, auf ganz Deutschland ausgeweitet. „Es ist sehr erfreulich, dass der Bund unsere Idee in die Fläche gebracht hat“, sagte Schütz. Grundidee des Programmes sei es, anstelle von „passiven“ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Langzeitarbeitslosen auf „aktive“ Maßnahmen in Form von Zuschüssen für Arbeitgeber zu setzen, so die Staatssekretärin. „Dies sichert Teilhabe und ermöglicht vielfach den Sprung in ein dauerhaftes Erwerbsleben“, erläuterte sie.

Schütz hatte sich während ihrer Amtszeit auch dafür eingesetzt, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung spürbar gesenkt wird und gleichzeitig eine solide Rücklage erhalten bleibt. Per Gesetz wurde eine Absenkung des Beitrages um 0,4 Prozentpunkte festgeschrieben; weitere 0,1 Prozentpunkte wurden zusätzlich und befristet bis 2022 per Verordnung abgesenkt. Der Beitragssatz lag zuvor bei 3,0 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragssatzsenkung sei eine wichtige Entlastung für die Beitragszahler, so Schütz.

Durch das Rekordhoch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat die BA in den letzten Jahren eine Rücklage in Höhe von rund 26 Milliarden Euro aufbauen können, die nun in der Corona-Krise einen guten Rückhalt gewährleiste. So könne unter anderem das erweiterte Kurzarbeitergeld finanziert werden. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet angesichts der aktuellen Corona-Krise in unterschiedlichen Szenarien mit zwischen fünf bis 8,6 Millionen Kurzarbeitern, also deutlich mehr als zu den Spitzen der Wirtschaftskrise 2009, als es rund 1,4 Millionen Betroffene waren. Diese Entwicklung sei nicht vorhersehbar gewesen. „Die Reserven werden durch die aktuelle Situation stark belastet. Sollten sie nicht ausreichen, müsste gegebenenfalls mit einem Bundeszuschuss eingesprungen werden. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld wird immer bezahlt werden. Niemand muss sich fürchten, dass das Geld ausgeht“, sagte Schütz.

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